Skip to main content

Prozess läuft weiter

Schlägerei am Karlsruher Hauptbahnhof: Viele offene Fragen nach dem zweiten Prozesstag

Die nächtliche Schlägerei vom Hauptbahnhof beschäftigt weiter das Schöffengericht. Ein Mann erlitt dabei nach dem Stich mit einer abgebrochenen Bierflasche empfindliche Halsverletzungen.

Hauptverhandlung: Ein 36-jähriger Mann muss sich wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung vor dem Karlsruher Amtsgericht verantworten.
Hauptverhandlung: Ein 36-jähriger Mann muss sich wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung vor dem Karlsruher Amtsgericht verantworten. Foto: Peter Kneffel/dpa

Nein, nein, winkt der 36-Jährige ab, er habe die Polizeibeamtin überhaupt nicht angespuckt. Und deren Kollegen in die Hand gebissen? Hat er nach eigenen Angaben auch nicht. Höchstens ein bisschen, wie er wenig später nachschiebt.

Diffuse Äußerungen und Relativierungen allenthalben: Die Wahrheitsfindung ist mühsam für das Schöffengericht in dieser Hauptverhandlung. Weniger was die Ereignisse betrifft, die sich in der Nacht auf den 7. Oktober vergangenen Jahres im Polizeirevier Südweststadt ereignet haben und in deren Verlauf eine junge Oberkommissarin nach eigener Aussage einen Schwall Spucke mitten ins rechte Auge bekam. Eklig sei das gewesen und emotional sehr belastend, sagte die Frau.

Immerhin waren mehrere Beamte unmittelbar dabei und können die Entgleisungen des in der Gewahrsamszelle renitenten Angeklagten bestätigen. Vergleichsweise schwierig ausleuchten lässt sich dagegen jener Sachverhalt, der sich zuvor auf dem Vorplatz des Karlsruher Hauptbahnhofs zugetragen hatte und der den Mann erst in Polizeigewahrsam brachte. Angeklagt jedenfalls ist eine gefährliche Körperverletzung.

Halsschlagader freigelegt

Klar ist: Es gab eine Schlägerei nahe den Stadtbahngleisen in dieser Nacht. Dabei bekam ein junger Mann eine abgebrochene Bierflasche in den Hals gerammt. Nur mit Glück wurde seine freigelegte Halsschlagader nicht durchtrennt, so dass das Opfer nicht verblutete.

Was allerdings genau der körperlichen Auseinandersetzung vorausgegangen war, ist auch nach Einvernahme diverser Zeugen allenfalls näherungsweise klar. Die Protagonisten waren mehr oder minder betrunken, geben an, das Geschehen allenfalls aus dem Augenwinkel wahrgenommen zu haben. Oder sind aus anderen Gründen nur schwer in der Lage, sich die Chronologie der Ereignisse und Details des Geschehens ins Gedächtnis zu rufen.

Jetzt den Newsletter für Karlsruhe, Ettlingen und die Hardt abonnieren

U-Strab. Staatstheater oder Ettlinger Tor: Wie geht es weiter mit den Karlsruher Baustellen? Was wird aus der Wohnungsnot und der Sicherheit in der Innenstadt? Und welche Corona-Regeln gelten eigentlich gerade in der Region?

Die wichtigsten Infos für Karlsruhe, Ettlingen und die Hardt und exklusive Hintergrundberichte: Das liefert der kostenlose BNN-Newsletter jeden Abend direkt in Ihr Postfach. Jetzt anmelden.

Zeuge belastet Angeklagten

Hat der nun angeklagte 36-Jährige einen Obdachlosen zunächst gegen Anfeindungen des späteren Opfers geschützt? Hat das spätere Opfer – der Mann tritt als Nebenkläger auf – friedfertige Männer durch tätliche Provokationen gegen sich aufgebracht? Fielen rassistische Beleidigungen gegen den späteren mutmaßlichen Flaschen-Stecher?

Der Mann auf der Anklagebank jedenfalls gibt in einem Mix aus Deutsch und seiner afrikanischen Muttersprache zu verstehen, dass er mehr Opfer als Täter sei. Auch wenn ein Zeuge, Migrant wie er selbst, den Mann aktuell schwer belastet: Dieser habe die Flasche zertrümmert, mit der das Opfer seine Verletzungen erhielt, und der Angeklagte habe als Erster zugeschlagen, behauptet der von der Polizei vorgeführte Zeuge, der auf Frage nach seinem Beruf „Fußballer“ sagt. Er selbst will die beiden Streithähne getrennt haben.

Wie schon am ersten Verhandlungstag gab Richter Constantin Hofmann dem im Senegal aufgewachsenen 36-Jährigen erneut Gelegenheit, sich bei dem damals schwer verletzten jungen Mann zu entschuldigen. Eine Chance, die der Angeklagte abermals verstreichen ließ. Auch eine Entschuldigung für die übel angespuckte Polizeibeamtin hatte er schon am ersten Verhandlungstag nicht übrig gehabt. Es entspann sich vielmehr ein ergebnisloses hektisches Streitgespräch zwischen dem mutmaßlichen Täter und dem Nebenkläger.

13 Verurteilungen

13 Eintragungen im Bundeszentralregister hat der Angeklagte angehäuft, seit er im September 2015 erstmals in die Bundesrepublik einreiste. Wegen Diebstahls, Beleidigung, Rauschmittel-Besitzes und Handels mit Betäubungsmittel hat man den Mann seither zu Geldstrafen verurteilt; seine Verurteilungen wegen Schwarzfahrens ordnete er in der Mehrzahl als Justiz-Irrtum ein.

Zweimal hatte der 36-Jährige in der Vergangenheit einen Asylantrag gestellt; er wurde jeweils abgelehnt. Die angeordnete Abschiebung konnte wegen fehlender Reisedokumente bislang nicht vollzogen werden. Mit einem Urteil wird am Mittwoch, 17. März, gerechnet.

nach oben Zurück zum Seitenanfang