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22-Jähriger Tatverdächtiger

Mann in Karlsruhe droht wegen Ruhestörung mit Schreckschusswaffe

Nachdem einem Streit wegen Ruhestörung in einem Mehrfamilienhaus in Karlsruhe eskalierte, hat ein 22-Jähriger am Montag den Lärmverursacher mit einer Waffe bedroht. Ein Zeuge beruhigte die Situation noch vor Eintreffen der Polizei.

ARCHIV - Zum Themendienst-Bericht von Alexander Holzer vom 8. Januar 2020: Inhaber eines Kleinen Waffenscheins dürfen Schreckschusspistolen auch außerhalb der eigenen Wohnung oder einer Schießstätte tragen. Foto: Oliver Killig/dpa-Zentralbild/dpa - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++
Bei der Begutachtung der Waffe stellte sich heraus, dass es sich dabei um eine geladene Schreckschusspistole handelte. Zuvor forderte der Tatverdächtige des 19-Jährigen auf, sich auf den Boden zu legen. (Symbolbild) Foto: Oliver Killig dpa

Weil seine Nachtruhe gestört wurde hat ein 22 Jahre alter Tatverdächtiger in der Nacht auf Montag in der Karlsruher Südstadt dem Verursacher mit einer Schreckschusswaffe gedroht. Da die Art der Waffe zunächst unklar war, rückte die Polizei laut Pressemitteilung mit mehreren Streifenwagen an.

Wie die Beteiligten aussagten, ereignete sich der Vorfall gegen 23.45 Uhr in einem Mehrfamilienhaus am Tivoliplatz. Ursache des nächtlichen Lärms war ein 19 Jahre alter Mann mit weiteren Familienangehörigen. Bewohner aus mehreren Wohnungen versammelten sich daher im Flur des Gebäudes.

In der Folge entwickelte sich ein Streitgespräch zwischen dem Tatverdächtigen und dem Ruhestörer. Die Situation eskalierte, als der 22-Jährige eine Waffe zog, auf den Geschädigten zielte und ihn dazu aufforderte sich auf den Boden zu legen.

Verdächtiger besitzt Waffenschein

Noch vor dem Eintreffen der hinzugerufenen Polizei konnte ein anwesender Zeuge die Situation beruhigen. Der Waffenbesitzer wurde vorläufig festgenommen.

Bei der Begutachtung der Pistole stellte sich heraus, dass es sich um eine geladene Schreckschusswaffe handelte, wofür der Tatverdächtige offenbar einen Waffenschein besitzt. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung eingeleitet.

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