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Grundlagen des Milieuschutzes

„Ich fühle mich durch die Satzung geknebelt“: Rauer Ton bei Infoveranstaltung für die Karlsruher Südstadt

Die Soziale Erhaltungssatzung zum Milieuschutz der „Alten Südstadt“ in Karlsruhe beschäftigt weiter die Menschen – mit Zustimmung, aber auch mit Kritik.

Südstadt
Die Erhaltungssatzung „Alte Südstadt“ erregt die Gemüter im Stadtteil, wie eine Informationsveranstaltung am Donnerstag zeigte. Foto: Jörg Donecker

Am Donnerstag legten in einer Informationsveranstaltung im Bürgerzentrum Südwerk Fachleute dar, auf welchen Grundlagen die Schutzsatzung fußt. Rund 60 Interessierte waren erschienen.

„Wir haben die Sorgen der Bürger aufgenommen“, so einleitend Moderator Albert Käuflein (CDU), der als Bürgermeister auch für die Stadtteilentwicklung zuständig ist. Nach Rücklauf von 1.000 Fragebögen sei klar gewesen, dass ein „Veränderungsdruck in der Alten Südstadt“ bestünde.

Roland Schröder, der Geschäftsführer der mit dem Gutachten beauftragen Berliner „Landesweite Planungsgesellschaft“ (LPG), zeigte in seinem Vortrag die Möglichkeiten und Grenzen der Erhaltungssatzung auf.

Das Baugesetzbuch liefere dabei die gesetzliche Vorgabe zur „Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen“. Dabei gäbe es viele Befürchtungen – „die großen Irrtümer“ – etwa von Eigentümern, die sagten: „Wir werden enteignet.“ Schröder entkräftete die Bedenken beispielsweise mit Verweis auf die geltende Gesetzeslage.

Milieuschutz in der Karlsruher Südstadt: Zuhörerin hat „das Vertrauen verloren“

In der Fragerunde bemängelte eine Südstädterin und Hausbesitzerin, dass diese Veranstaltung nach der Beschlussfassung erfolgte: „Ich fühle mich durch die Satzung geknebelt.“ Eine junge Architektin hätte zwar Lust „sozialen Mehrwert auf die Straße bringen“, aber sie finde dort auf lange Sicht keine Grundlagen, denn offensichtlich sei die Maßnahme eher für Geringverdiener gedacht, „wirtschaftsstarke Menschen“ würden anscheinend nicht berücksichtigt.

Eine weitere Zuhörerin hat „das Vertrauen verloren“. Als der Ton rauer wurde, verwies der Moderator mehrmals auf den informellen Charakter der Veranstaltung sowie die bindende Beschlusslage. „Der Wunsch dazu kam aus der Bürgergesellschaft“, so Käuflein. Das große Ziel sei, – „da sind wir im Saal vermutlich einer Meinung“ – das Milieu der Südstadt zu schützen.

Sören Drescher (LPG) widmete sich im zweiten Vortrag der Begründung, die Satzung zu beschließen und zeigte Statistiken zu Bevölkerungsgruppen, Wohnungsmarktdaten und Wohnungskostenbelastung. Ein Zuhörer, ein Statistiker, bezweifelte die Repräsentativität sowie die Signifikanz der Zahlen.

Trifft die Satzung die Falschen?

Abschließend ging Andrea Hammer, die stellvertretende Amtsleiterin vom Amt für Stadtentwicklung auf die Verwaltungspraxis ein und die Frage, wie wird die Satzung konkret umgesetzt. Südstädter Marc Wurster von „Haus und Grund“ meinte: „Die Satzung trifft die Falschen.“

Bei einem Wasserschaden könne ein Kleinvermieter nicht einen Monat – wie vorgesehen – auf die Genehmigung warten, um ein Bad zu sanieren. Glasfaser werde gerade verlegt, gelte aber als „bauliche Veränderung, die zur Aufwertung der Wohnung“ führe und sei aber laut Satzung nicht genehmigungsfähig.

Der Vater einer fünfköpfigen Familie, der zwar Verständnis für die Maßnahme der Stadt aufbrachte, äußerte „große Sorgen“, da seine Bauanträge zurückgestellt werden. Seine Bitte an die Verwaltung: „Konstruktiv das Gespräch suchen.“ Bürgermeister Käuflein versicherte, „das Rathaus ist nicht Selbstzweck, sondern für die Bürger da, aber an Recht und Gesetz gebunden“.

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