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Fest-Absage wegen Corona

Technische Hürde bei Ticket-Rückgabe für „Das Fest“

Ein Fünftel der verkauften Tickets für das Karlsruher Musikfestival „Das Fest“ wurden bisher zurückgegeben. Doch mancher Fan des Festivals kämpft bei dem Verfahren mit einer technischen Schwierigkeit.

In der Günther-Klotz-Anlage in Karlsruhe (Baden-Württemberg) nehmen am 26.07.2015 Besucher des Open-Air-Festival _Das Fest_ am Klassik Frühstück teil. Bis einschliesslich 26.07.2015 treten auf mehreren Bühnen zahlreiche Musiker auf. Foto: Uli Deck/dpa ++ +++ dpa-Bildfunk +++
Das Festival vor der Pandemie: In diesem Jahr findet „Das Fest“ in Karlsruhe nicht statt. Die einst für 2020 verkauften Tickets werden jetzt zurückgerufen. Foto: Uli Deck/dpa

Von insgesamt 100.000 verkauften Tickets für „Das Fest“ sind inzwischen 20.000 zurückgegeben. Allerdings berichten Fans des Open-Air-Festivals von technischen Schwierigkeiten: Die ergeben sich, wenn das geforderte Foto der Karten hochgeladen werden soll.

„Datenmenge überschritten“, lautet dann die Antwort des Systems. „Tatsächlich beträgt das Limit ein Megabyte pro Bild. Werden mehrere Bilder hochgeladen, darf das in der Summe fünf Megabyte nicht übersteigen“, erläutert „Fest“-Pressesprecher Philipp Schätzle.

Corona geschuldet, können Kartenbesitzer derzeit nur online über die „Fest“-Homepage ihr Geld zurückverlangen oder es den Organisatoren für den Neustart 2022 schenken.

Dafür muss im System die jeweilige Kartennummer eingegeben werden. Damit klar ist, dass man wirklich Besitzer des Tickets ist, wird im nächsten Schritt ein Foto angefordert. Auf dem können mehrere Karten abgelichtet sein, allerdings müssen jeweils die Nummern und der QR-Code zu erkennen sein.

Ist das Datenvolumen eines Fotos zu groß, kann man es beispielsweise reduzieren, indem man sich das Bild selbst per WhatsApp schickt. Auf diesem Weg schrumpft die Datenmenge. „Da viele ihre Karten über Mobilgeräte zurückgeben, ist die kleine Datenmenge eigentlich ein Vorteil“, so Schätzle.

Sobald das städtische Schaufenster am Marktplatz wieder öffnen darf, ist auch dort eine Ticketrückgabe möglich - nicht jedoch an anderen Vorverkaufsstellen wie den BNN-Geschäftsstellen. Der Anspruch auf eine Rückgabe des Geldes besteht drei Jahre lang. Im Moment wählen etwa 20 Prozent der Karten-Besitzer die Option, das Geld zu schenken.

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