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Zeugin meldet Verstoß

Tierquälerei: Sechs Hundewelpen unter schlimmen Bedingungen nach Karlsruhe transportiert

Sechs Hundewelpen in zwei kleinen Boxen. Diesen schweren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz konnte eine Zeugin in Karlsruhe aufdecken.

So wurden die Tiere in dem Reisebus transportiert.
So wurden die Tiere in dem Reisebus transportiert. Foto: Stadt Karlsruhe

Ein schwerer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz in Karlsruhe ist durch die Zivilcourage einer Frau ans Licht gekommen. Die Frau war Passagierin in einem Reisebus, in dem sechs Welpen unter unzureichenden Bedingungen transportiert wurden.

Der Vorfall ereignete sich demnach bereits Ende Juni, wie die Stadt Karlsruhe mitteilte. Damals erreichte die Abteilung für Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen der Anruf der Passagierin aus einem Reisebus.

Der Bus, welcher ursprünglich von Südeuropa über Süddeutschland auf dem Weg nach Karlsruhe war, befand sich kurz vor seinem Zielort.

Sechs Hundewelpen in zwei Boxen in Karlsruhe

Die Passagierin hatte bereits mehrere Versuche gestartet, verschiedene Behörden darüber zu informieren, dass sich seit Beginn der Fahrt sechs Hundewelpen in zwei kleinen Boxen im Gepäckabteil befanden.

Sie konnte hören, dass die Hunde, die im Gepäckraum unterhalb des Fahrgastraumes saßen, heulten und winselten.

Zeugin macht Fotos

Zwei Kollegen der Veterinärabteilung des Karlsruher Ordnungsamtes fuhren unmittelbar nach dem Telefonat zum Hauptbahnhof Karlsruhe. Dort konnte aber nur noch die Anruferin angetroffen werden. Der Bus war fünf Minuten zuvor angekommen und die Boxen mit den Hunden waren bereits in einen Pkw umgeladen worden, der das Gelände schon verlassen hatte.

Die Hinweisgeberin hatte Bilder der Hunde und der Kfz-Nummern von Bus und Pkw angefertigt, sodass die zuständige Behörde am voraussichtlichen Zielort der Welpen informiert werden konnte.

Der Transport von über zehn Stunden in einem schlecht oder gar unzureichend belüfteten Gepäckabteil ohne Licht und bei viel zu wenig Platz stellt einen schweren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.

Die sechs Hundewelpen waren während des mehrstündigen Transportes mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erheblichen Leiden ausgesetzt. In solchen Fällen wird eine Strafanzeige gestellt und durch die Staatsanwaltschaft geprüft, ob eine Straftat vorliegt.

„Durch die Zivilcourage der Passagierin, die in Eigeninitiative alle wichtigen Informationen gesammelt und der Behörde zur Verfügung gestellt hat, kann dieser Fall nachverfolgt und zur Anzeige gebracht werden“, heißt es in der Pressemitteilung abschließend.

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