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„Beschleunigtes Verfahren“

Turbo-Justiz in Karlsruhe: Gericht verurteilt Ladendiebe schon am Morgen nach der Tat

Schon am Morgen nach einem Ladendiebstahl hat ein Karlsruher Gericht zwei 26-jährige Täter verurteilt. Es ist der erste Fall, bei dem in Karlsruhe das neue „beschleunigte Verfahren“ zur Anwendung kam.

Ein Schild mit der Aufschrift "Unsere Ware ist videoüberwacht! Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht." ist am 20.05.2016 in Erfurt (Thüringen) in einem Bekleidungsgeschäft zu sehen. In Thüringen wurden wieder mehr Ladendiebstähle registriert. Dem Landeskriminalamt zufolge wurden im vergangenen Jahr 8877 Fälle erfasst. Das sind rund 500 mehr als im Vorjahr. Der entstandene Schaden wird auf rund 532.000 Euro beziffert. Foto: Martin Schutt/dpa ++ +++ dpa-Bildfunk +++
Schnelles Urteil durch Videobeweis: In Karlsruhe ist erstmals ein Schnellverfahren durchgeführt worden. Zwei junge Ladendiebe erhielten ihre Strafe keine 24 Stunden nach der Tat. Foto: Martin Schutt, dpa

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