Skip to main content

Händchenhalten ohne Maske

Maskenpflicht in Karlsruhe: Laut Verwaltungsgericht gibt es Ausnahmen für Haushalte

Die Auslegung der Maskenpflicht in Karlsruhe hatte Ende Oktober für viel Aufregung gesorgt. Das Verwaltungsgericht hat nun den Geltungsbereich bestätigt. Gleichzeitig widerspricht die Kammer der städtischen Sichtweise auf Ausnahmen.

Ein Schild mit der Aufschrift „Mundschutz tragen“ hängt am Eingang einer Kirche.
Heiß diskutiert: Der regionale Interpretation der Maskenpflicht hat in Karlsruhe und im Landkreis zuletzt für Diskussionen gesorgt. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Weiterlesen mit

Sie haben bereits ein Abo?

Anmelden

Monatsabo: Jetzt für 1 € testen

9,90 €
ab dem 2. Monat
  • 4 Wochen für 1 € lesen
  • Monatlich kündbar
  • Zugang zu allen BNN+ Artikeln
Jetzt Monatsabo abschließen

Jahrespass: Jetzt 19,80 € sparen

99 €
im Jahr
  • 2 Monate geschenkt
  • Endet automatisch nach einem Jahr
  • Zugang zu allen BNN+ Artikeln
Jetzt Jahrespass abschließen
nach oben Zurück zum Seitenanfang