Dieses tritt bereits an diesem Freitag, 19. November, in Kraft, wie beide Kliniken in Pressemitteilungen erklären. „Diese Maßnahme dient dem Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter“, erklärt Professor Karl-Jürgen Lehmann, Vorstand der ViDia-Kliniken.
„Zum Schutz der Patientinnen und Patienten und unserer Mitarbeitenden sehen wir uns vor dem Hintergrund der weiter ansteigenden Corona-Fallzahlen dazu gezwungen, erneut ein Besuchsverbot im Klinikum zu verhängen“, so Michael Geißler, medizinischer Geschäftsführer des Städtischen Klinikums.
Ausnahmen von dem Besuchsverbot soll es nur in dringenden Einzelfällen geben. Hierzu ist eine Absprache mit dem betreuenden Personal auf den Stationen im Vorfeld notwendig.
Diese Regelung gilt sowohl für die ViDia-Kliniken, als auch für das Städtische Klinikum. Das Städtische Klinikum schreibt davon, dass auch medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe im Einzelfall zu einer Ausnahmeregelung führen können.
Schritt fiel den Klinikverantwortlichen schwer
Der Schritt sei den Verantwortlichen der Kliniken nicht leicht gefallen. „Wir wissen um die Bedeutung sozialer Kontakte für den Genesungsprozess, können aber in der derzeitigen Situation den Schutz unserer Mitarbeiter und Patienten nicht gefährden“, so Richard Wentges, Vorstandsvorsitzender der Kliniken.
„Wir sind uns bewusst, dass das für unsere Patienten und ihre Angehörigen ein drastischer Einschnitt ist“, so Markus Heming, kaufmännischer Geschäftsführer des Städtischen Klinikums.
Die ViDia Christliche Kliniken verfügen über 24 Kliniken und Institute sowie 25 zertifizierte medizinische Zentren. In Karlsruhe werden vier Standorte betrieben. Diese sind in der Südendstraße, der Steinhäuserstraße, der Edgar-von-Gierke-Straße und der Diakonissenstraße.