Im Waldseilpark auf dem Durlacher Turmberg ist Sicherheit das oberste Gebot. Abstand halten und auf die anderen Besucher Rücksicht nehmen gehören dort unabhängig von der pandemischen Lage zu den Grundprinzipien. Platz, um sich an der frischen Luft aus dem Weg zu gehen, gibt es in der Freizeitanlage ebenfalls zur Genüge.
Klettern ist dort derzeit trotzdem noch nicht erlaubt – und so bleibt die Anlage auch eine Woche nach dem geplanten Saisonbeginn für Einzelpersonen oder Familien geschlossen.
Ein Unding, sagt Waldseilpark-Betreiber Jochen Brischke: „Tennis und Golf sind auf weitläufigen Anlagen auch bei hohen Inzidenzen erlaubt. Und bei uns können die Leute mindestens genauso viel Abstand halten wie auf einem Tennisplatz.“
Waldseilpark-Betreiber hat Klage eingereicht
Weil die Stadt Karlsruhe das anders sieht und das Ordnungsamt keine Ausnahmegenehmigung erteilt, hat Brischke nun beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eine Klage gegen die behördliche Schließung seines Waldseilparks eingereicht.
„Andere Kletterparks in Baden-Württemberg haben bereits geöffnet. Deshalb gibt es für mich eigentlich keinen Grund, warum wir weiterhin geschlossen bleiben müssen“, so Brischke.
Dass der Umgang mit den Kletterparks in den einzelnen Kommunen unterschiedlich ist, liegt seiner Einschätzung nach an den unklaren Regelungen zum Umgang mit den Einrichtungen während der Corona-Pandemie. In der baden-württembergischen Corona-Verordnung sind Seilgärten und Kletterparks nämlich nicht explizit aufgeführt.
In der Übersicht der offenen und geschlossenen Einrichtungen werden Kletterparks dagegen erwähnt – und müssen demnach ebenso wie Freizeitparks unabhängig vom Inzidenzwert geschlossen bleiben.
Dass für seinen Waldseilpark mit wenigen Besuchern am Tag dieselben Vorgaben gelten wie für den Europapark in Rust, kann Brischke aber nicht nachvollziehen. Das Karlsruher Ordnungsamt beruft sich allerdings auf die Branchenübersicht und wollte bislang kein Exempel für den Durlacher Park statuieren.
Deshalb will Brischke die Sache nun vom Gericht klären lassen. Ein Einzelkämpfer oder gar ein Querulant sei er dabei nicht, stellt der Waldseilpark-Betreiber klar: „Dieselbe Klage wurde in anderen Bundesländern schon erfolgreich geführt. Alles was ich möchte, sind einheitliche Regelungen für die Kletterparks in Deutschland.“