Der Bläuling ist eine Tagfalterart. Sie ist stark in ihrem Bestand gefährdet, genauso wie die grüne Strandschrecke, eine Heuschreckenart. Auch der Singvogel Gelbspötter braucht geeignete Umweltbedingungen. Ihr Schutz und der vieler weiterer Tierarten und ihrer Lebensräume haben Auswirkungen auf den Bau der zweiten Rheinbrücke.
Der Zeithorizont über das Jahr 2030 hinaus für den Bau dieser Brücke wird vom Land auch damit begründet, dass die Ausgleichsmaßnahmen für die Umwelt bis 2025 dauern – und dann müssen sie noch zwei Jahre ihre „Wirksamkeit“ beweisen. Was sind die Ausgleichsmaßnahmen im Einzelnen? Und warum dauern sie so lange?
Dabei muss man unterscheiden: Es gibt Ausgleichsmaßnahmen, die während des Planfeststellungsverfahrens vereinbart wurden. Sie sind Teil des Planfeststellungsbeschlusses von 2017.