Selbst die Beschlagnahme seines Führerscheins hinderte den 53-Jährigen nicht daran, sich nochmals hinter das Steuer seines Autos zu setzen, so die Polizei in einer Pressemeldung.
Nach derzeitigen Erkenntnissen verständigten Zeugen gegen 17 Uhr die Polizei, da ein offenbar betrunkener Fahrer in der Lessingstraße beim Einparken einen anderen Pkw beschädigt haben soll.
Mit 1,6 Promille am Steuer
Vor Ort bestätigte sich der Verdacht einer Alkoholisierung bei dem 53-Jährigen, heißt es weiter in der Meldung. Ein Atemalkoholtest ergab ein Ergebnis von etwa 1,6 Promille.
Der Unfallfahrer wurde von den Beamten mit auf die Dienststelle genommen, wo dieser eine Blutprobe abgeben musste. Bevor er das Polizeirevier wieder verlassen konnte, wurde außerdem sein Führerschein beschlagnahmt.
Nur kurze Zeit nachdem der 53-Jährige die Dienststelle verlassen hatte, meldeten Zeugen gegen 20 Uhr erneut einen offenbar alkoholisierten Verkehrsteilnehmer, der in der Lessingstraße einen Unfall verursacht haben soll.
Vor Ort stellte sich heraus, dass es sich um denselben Mann handelte, der kurz zuvor seinen Führerschein hatte abgeben müssen. Offenbar hatte sich der 53-Jährige – von den vorangegangenen polizeilichen Maßnahmen scheinbar wenig beeindruckt – wieder hinter das Steuer seines Autos gesetzt.
Dabei hatte er zunächst bei dem Versuch aus einer Parklücke auszuparken zwei vor ihm stehende Pkw beschädigt, indem er diese aufeinander schob. Anschließend war er außerdem noch gegen die Stoßstange eines weiteren geparkten Autos gefahren und in der Folge mit seinem Pkw von der Unfallstelle geflüchtet.
Mittlerweile hatte der Mann knapp zwei Promille
Der Unfallfahrer konnte schließlich unweit der Lessingstraße durch Polizeibeamte kontrolliert werden. Ein erneuter Atemalkoholtest brachte nun gar ein Ergebnis von knapp zwei Promille. Der 53-Jährige musste abermals eine Blutprobe auf der Dienststelle abgeben.
Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen beleidigte er die eingesetzten Beamten und leistete außerdem körperlichen Widerstand. Der Pkw wurde zur Verhinderung weiterer Trunkenheitsfahrten letztlich beschlagnahmt und von einem Abschleppdienst abgeschleppt. Der entstandene Gesamtsachschaden wird auf über 10.000 Euro geschätzt.