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Gegen Corona-Maßnahmen

Zwei große Demos aus dem Querdenker-Umfeld in Karlsruhe angekündigt

Zwei Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen sind für den Donnerstag in Karlsruhe angemeldet. Bei einer davon hat das Ordnungsamt das Tragen von Masken zur Auflage gemacht. Das Verwaltungsgericht lehnte einen Eilantrag dagegen ab.

19.11.2020 Kundgebung Corona vor dem BVG und Schlossplatz, Karlsruhe
Immer wieder Demos: Karlsruhe war schon häufiger Schauplatz von Kundgebungen der sogenannten Querdenker-Szene. Foto: Jörg Donecker

Für den späten Donnerstagnachmittag sind in Karlsruhe gleich zwei größere Demonstrationen aus dem Querdenker-Umfeld angekündigt. Vor dem Bundesverfassungsgericht rechnet die Anmelderin mit rund 300 Teilnehmern, auf dem Friedrichsplatz erwarten die Verantwortlichen etwa 240 Demonstranten.

Das Ordnungsamt hat für die beiden Proteste unterschiedliche Auflagen gemacht. Ein Eilantrag dagegen blieb vor dem Verwaltungsgericht ohne Erfolg.

Demo vor zwei Wochen lief aus dem Ruder

Bei der Demo auf dem Schlossplatz verlangt die Behörde das Tragen von Masken. Die Entscheidung beruhe auf den Erfahrungen des Auflaufs vor zwei Wochen, sagt Ute Donisi vom Ordnungsamt im Gespräch mit den BNN. Damals war die Demonstration von rund 500 Menschen nach dem offiziellen Ende aus dem Ruder gelaufen.

Die Polizei war bis in den Abend damit beschäftigt, die verbliebenen Teilnehmer zum Gehen zu bringen. 41 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln standen am Ende in der Bilanz.

Die Anmelderin hatte versucht, die verordnete Maskenpflicht per Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht zu kippen. Das blieb allerdings ohne Erfolg. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Die Auflage greife nicht unverhältnismäßig in die Versammlungsfreiheit ein, heißt es in der Begründung der dritten Kammer. Man folgte außerdem der Argumentation der Stadt, dass aufgrund der Erfahrungen mit Verstößen gegen das Abstandsgebot zu rechnen sei.

Ob die Verantwortlichen trotzdem an ihrer Anmeldung festhalten, wollte ein Vertreter des Anmelderkreises im Gespräch mit den BNN noch nicht sagen. Theoretisch können sie gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Keine allgemeine Maskenpflicht für Demo auf dem Friedrichsplatz

Für die Demonstration auf dem Friedrichsplatz gilt hingegen keine allgemeine Maskenpflicht. Hier lässt die Behörde die Wahl – Maske oder Abstand. Es gebe keine Grundlage für striktere Auflagen, erklärt Donisi. Sollte sich vor Ort herausstellen, dass Mindestabstände nicht eingehalten werden, kann die Behörde aber auch nachträglich Maskenpflicht anordnen.

Im Umfeld des Schlossplatzes ist laut Ordnungsamt eine weitere Demonstration aus dem Querdenker-Umfeld angemeldet, dafür wurden allerdings nur 20 Teilnehmer gemeldet. Ebenfalls auf dem Schlossplatz treffen sich Gegendemonstranten unter dem Motto „Mitdenken statt Querdenken“, angemeldet sind etwa 50 Menschen.

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