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150 Euro sind zu wenig

Karlsruher Gericht hält Zuschuss für verfassungswidrig

Das Sozialgericht aus Karlsruhe hat gefordert, dass der Corona-Zuschuss um 100 Euro erhöht wird. Damit gibt das Gericht einem Eilantrag aus Rastatt recht.

Eine Figur „Justitia“ steht auf einem Schreibtisch.
Eine alleinerziehende Mutter aus Rastatt hatte einen Eilantrag an das Sozialgericht gestellt. (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa

Der von der Bundesregierung geplante Corona-Zuschuss von 150 Euro für Empfänger von Grundsicherung ist aus Sicht des Sozialgerichts Karlsruhe zu gering und verfassungswidrig. Den Zuschuss sollen Erwachsene bekommen, die im Mai 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben. Das Existenzminimum von Arbeitsuchenden für Januar bis April dürfe nicht erst im Mai gedeckt werden. Auch seien Anforderungen an das Verfahren zur Ermittlung der Höhe existenzsichernder Leistungen nicht erfüllt worden, rügte das Gericht in einer Mitteilung vom Freitag. Nötig sei eine Erhöhung des Regelsatzes um etwa 100 Euro für jeden Pandemiemonat.

Damit hatte eine alleinerziehende Mutter aus dem Kreis Rastatt mit ihrem Eilantrag Erfolg. Sie hatte zuvor beim Jobcenter erfolglos FFP2-Masken beantragt. Nun könne sie ihre herzkranke zweijährige Tochter sicher im öffentlichen Nahverkehr zu den wöchentlichen Behandlungen ins Krankenhaus und zum Physiotherapeuten bringen, so das Gericht. Für die am Eilverfahren unmittelbar Beteiligten sei der rechtskräftige Beschluss bindend.

Dasselbe Gericht hatte kürzlich entschieden, Jobcenter müssten arbeitssuchenden Hartz-IV-Empfängern kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung stellen, zusätzlich zum Regelsatz wöchentlich 20 FFP2-Masken oder als Geldleistung monatlich 129 Euro. Das Gericht hatte mit dem Schutz des Klägers und dem Schutz der Allgemeinheit argumentiert.

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