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Klage gegen Google

Karlsruher Gericht: Verurteilter Raubmörder hat Recht auf Vergessen

Darf der Name eines verurteilten Mörders auch 30 Jahre nach dem Verfahren noch über Google zu finden sein? Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Nein, dafür sei zu viel Zeit vergangen.

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.
Der Schutzanspruch des Klägers wiegt für das Gericht inzwischen schwerer als das Recht der Öffentlichkeit auf Information. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Ein einst wegen Raubmordes verurteilter Mann muss es nicht dulden, dass sein Name mehr als 30 Jahre nach der Tat zu einem seinerzeit erschienenen Artikel über das Verbrechen führt. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch mit und gab damit einer Klage des Mannes gegen die Suchmaschine Google statt.

Verurteilter wehrt sich

Der Mann war im Februar 1988 vom Vorwurf des Raubmordes aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Einige Wochen später aber überfiel und ermordete er mit einem Komplizen drei Menschen. Dafür erhielt er einen lebenslange Haftstrafe. 2014 kam er auf Bewährung frei.

Gab man den Namen des Mannes bei Google ein, erschien früher oder später ein Link zu einem Artikel in einem Nachrichtenmagazin aus dem Jahr 1988. Dort fanden sich im Online-Archiv sein voller Name und Informationen zu dem gegen ihn geführten Verfahren. Dagegen wehrte sich der Mann bisher vergeblich. Einen Antrag, den Link zu löschen, hatte Google abgelehnt.

BGH hebt vorherige Urteile auf

2018 unterlag der Mann dazu vor dem Landgericht und zwei Jahre später vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Zu Unrecht, befand nun der BGH und hob das OLG-Urteil auf. Vor allem die lange Zeit, die seit dem Erscheinen des Artikels vergangen sei, spiele hier eine entscheidende Rolle.

Der Schutzanspruch des Klägers wiege im vorliegenden Fall längst schwerer als etwa das Recht der Öffentlichkeit auf Information. Dass der Mann über seinen Namen auch 30 Jahre nach der Tat noch gefunden werden könne, sei nicht gerechtfertigt. Die Klage muss nun neu verhandelt werden.

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