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Kündigung bei Verweigerung?

Viele Pflegekräfte im Landkreis Karlsruhe lassen sich impfen - aber nicht alle

Ein Pflegedienst in Dessau in Sachsen-Anhalt hat Mitarbeitern gekündigt, die sich nicht haben impfen lassen. Fliegen Impfverweigerer raus? Wir haben bei Seniorenzentren und bei einem ambulanten Pflegedienst im Landkreis Karlsruhe nachgefragt.

Ein Arzt bereitet eine Dosis mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer für eine Impfung vor.
Ein Arzt bereitet eine Dosis mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer für eine Impfung vor. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa-Pool/dpa/Archivbild

Impfen als Schutz gegen Corona wird viel diskutiert. Unbestritten ist, dass Menschen in der Pflege und in medizinischen Berufen vorrangig geimpft werden sollten. Nicht alle jedoch wollen sich jetzt schon den Piks verpassen lassen.

„Es gibt keine Impfpflicht“, stellt Markus Bär heraus. Der Leiter des AWO-Seniorenzentrums in Eggenstein hat kein Verständnis dafür, dass ein Pflegedienst in Sachsen-Anhalt Mitarbeiter entlässt, die sich nicht impfen lassen.

„Wir haben unsere Mitarbeitenden aufgeklärt und sie motiviert“, sagt Bär. „Jeder Mitarbeiter entscheidet für sich.“ Deutlich mehr als die Hälfte habe sich impfen lassen, berichtet er.

Um Mitarbeiter zu entlassen, die zu einer Impfung nicht oder noch nicht bereit seien, gebe es keine rechtliche Handhabe, meint der Heimleiter.

Wir haben unsere Mitarbeitenden aufgeklärt und sie motiviert.
Markus Bär Leiter AWO-Seniorenzentrum

„Mitarbeiter haben keine arbeitsrechtlichen Nachteile zu befürchten, wenn sie sich aus den unterschiedlichsten Gründen nicht oder noch nicht schutzimpfen lassen“, betont Martin Michel, Vorstandsvorsitzender der Evangelischen Stadtmission Karlsruhe, die das Seniorenzentrum in Blankenloch betreibt.

Vor der ersten Phase seien die Mitarbeitenden informiert worden: „Wir haben in Gesprächen für die Schutzimpfung geworben“, berichtet Michel. Mit der Impfbereitschaft sei man zufrieden. „Luft nach oben gibt es noch.“ Die Impfbereitschaft werde sich in den nächsten Monaten beim Personal und in der Bevölkerung zunehmend erhöhen. Das eigentliche Problem, der Impfstoffmangel, liege im Versagen der Politik.

Mitarbeiter entscheiden völlig frei

„Arbeitsrechtlich gibt es keine Chance, Mitarbeiter zu entlassen, die sich nicht impfen lassen“, sagt Uwe Barthel. Er führt in Karlsruhe und Eggenstein-Leopoldshafen einen ambulanten Pflegedienst. Zumal man dann keinen Ersatz fände.

Der Markt für Pflegekräfte sei katastrophal: „Das ist ja nicht neu.“ Auch Frank Huck, der das Seniorenzentrum in Walzbachtal-Wössingen leitet, sieht keinen Anlass, Personal zu entlassen: „Es ist die freie Entscheidung jedes Mitarbeiters, ob er sich impfen lässt oder nicht.“ Geimpft wurden Mitarbeiter, die negativ getestet waren. Pflegekräfte, die sich im vergangenen Jahr infiziert hatten, seien zunächst außen vor geblieben. Etliche wollten umgehend oder später geimpft werden, manche auch nicht.

„Wir hatten vor wenigen Tagen die erste Impfphase“, berichtet Marek Piecha, Heimleiter im Seniorenheim der Geschwister-Nees-Stiftung in Hochstetten. Deutlich über die Hälfte der Pflegekräfte habe sich den Piks abgeholt. „Wir haben alle Mitarbeitenden frühzeitig informiert“, sagt Piecha. „Jeder entscheidet selbst, wie er sich verhält. Niemand muss Konsequenzen befürchten, wenn er sich nicht impfen lässt.“

Arbeitsvertrag regelt Pflichten der Arbeitnehmer

„Welchen Verpflichtungen ein Arbeitnehmer unterliegt, regelt der Arbeitsvertrag. Sind darin keine Impfpflichten enthalten, handelt der Mitarbeiter nicht vertragswidrig, wenn er sich nicht impfen lässt“, erklärt Gernot Kieckhäfer, Rechtsanwalt in Blankenloch. Wenn Impfpflichten enthalten seien, müsste man fragen, ob diese auch für Covid-19 gelten.

Eine Verpflichtung könnte sich aus gesetzlichen Vorschriften ergeben, die rechtlich oberhalb des Arbeitsvertrags existieren. Denkbar wäre eine Kündigung von pflegenden Mitarbeitenden, wenn es beim Arbeitgeber keine Einsatzmöglichkeiten mehr für Ungeimpfte gäbe. Allerdings müsste dann geklärt werden, ob eine solche Impfung auch die zu Pflegenden oder nur den Geimpften schützt. Wäre nur letzteres der Fall, dürfte eine Kündigung nicht begründet sein. Impfungen seien ein Angebot an die Arbeitnehmer, das diese folgenlos ablehnen können. „Derzeit gehen wir davon aus, dass Kündigungen von Pflegekräften mangels Impfung rechtlich keinen Bestand haben“, sagt der Rechtsanwalt

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