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Umfrage in den Verwaltungen

Auswirkungen des Teil-Lockdowns: In den Rathäusern der Hardtgemeinden geht es nicht mehr ohne Termin

Wie beeinflusst der Teil-Lockdown die Arbeit der Gemeindeverwaltungen in der Hardt? Eine Umfrage hat gezeigt, dass viele ihre Arbeitsstrukturen angepasst haben. So wird mancherorts die Situation als Testlauf fürs Homeoffice gesehen.

Ein Schreibtisch mit Papierstapeln und Stempeln
Behördengang in Corona-Zeiten: Die Rathäuser der Region haben auf die Verschärfung der Lage reagiert. Mehrere Rathäuser setzen zudem auf Homeoffice ihrer Mitarbeiter. Foto: Patrick Pleul/picture alliance/dpa

Lockdown light oder Teil-Lockdown. Man nenne es, wie man will, fest steht: Ein Teil des öffentlichen Lebens steht, wie schon bereits im Frühjahr, still. Aber wie wirkt sich das auf die Arbeit der Gemeindeverwaltungen aus? Die BNN haben nachgefragt.

Holzbude am Bürgerbüro

Von keinen großen Auswirkungen auf die Gemeindeverwaltung berichtet Dettenheims Hauptamtsleiter Swen Goldberg. Schon vor dem 2. November wurden dort strengere Maßnahmen ergriffen, weil durch Allgemeinverfügung des Landkreises vom 19. Oktober bereits Vorkehrungen eingeleitet worden waren, erläutert er.

Das Rathaus sei nicht geschlossen, „aber man kommt nicht so einfach rein“, betont Goldberg. Durch eine Holzbude, die direkt an das Rathaus angrenze, könne man Kontakt zum Bürgerbüro aufnehmen.

Für Leute, die dienstlich ins Rathaus müssen, seien Registrierung, Handdesinfektion und das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in den öffentlich zugänglichen Bereichen Pflicht. Man versuche, die Besucherzahlen im Rathaus zu reduzieren. Zurzeit fänden dort Trauungen nur in reduziertem Umfang statt.

AHA-Regel

Strengere Regeln gelten in Walzbachtal seit dem 26. Oktober. Dort wurde der Publikumsverkehr für Rathaus und Verwaltungsstelle eingeschränkt. Termine müssen vorher telefonisch vereinbart werden.

Die Sachbearbeiter seien auch per Mail oder telefonisch zu den Sprechzeiten erreichbar. Allgemein gilt die AHA- und die AL-Regel: Also Abstand, Hygiene und Alltagsmaske, aber auch die Corona-App benutzen und lüften.

Keine Auswirkungen

Der Teil-Lockdown hat auf die Arbeit der Gemeindeverwaltung keine Auswirkungen, so Katja Stieb aus dem Linkenheim-Hochstettener Rathaus. Man habe bereits in den vergangenen Wochen ein differenziertes Hygienekonzept mit Mundschutz, Schutzscheiben und Terminvereinbarung etabliert.

Man könne weitermachen wie bisher, Kultur- und Informationsveranstaltungen mussten jedoch abgesagt werden. Im Rathaus und auf dem Recyclinghof gelte Mundschutzpflicht.

Beim Bürgerbüro, Standesamt, Ordnungs- und Bauamt und im Bereich Soziales müssen Bürger Termine vorher vereinbaren. Ansonsten laufe der Betrieb wie gewohnt offen und zu den üblichen Öffnungszeiten ab.

Zugang schon im August eingeschränkt

Keine neuen Vorkehrungen wegen des Teil-Lockdowns gibt es in Weingarten. Nach der Lockerung im Sommer wurde schon am 20. August der Zugang zum Rathaus wieder beschränkt, erzählt Vanessa Graf. Hier gilt: Wer ins Rathaus will, muss sich vorher anmelden. Im Gebäude gilt eine Maskenpflicht - sowohl in Gängen, als auch in Wartebereichen - und eine „Einbahnstraßenregel“.

Auch beim Bürgerservice geht es nicht ohne Termin. Wo es möglich sei, seien die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung im Homeoffice tätig.

Vorkehrungen wurden ausgewertet

Terminabsprachen gelten ebenfalls im Stutenseer Rathaus und bei den Angeboten des Bürgerservices. Im Sommer wurden, wie von Pressesprecher Lukas Lang erklärt, die verwaltungsinternen Vorkehrungen vom Frühjahr ausgewertet und frühzeitig Maßnahmen in puncto steigende Infektionen im Herbst getroffen.

Diese Vorkehrungen seien mit dem Überschreiten des Inzidenzwertes für den Landkreis Karlsruhe aktiviert und mit dem Teil-Lockdown nun erweitert worden. Für den Betrieb im Rathaus gilt ein Schichtmodell. Wo es möglich sei, arbeiteten die Mitarbeiter größtenteils von zu Hause aus.

Keine weiteren Beschränkungen

Die Bürger in Eggenstein-Leopoldshafen habe man schon seit Monaten gebeten, bei Angelegenheiten, die nicht kontaktlos zu erledigen sind, Termine zu vereinbaren, erklärt Regine Hauck, Referentin des Bürgermeisters.

Für die Gemeindeverwaltung gebe es mit dem Teil-Lockdown keine weiteren Beschränkungen. Hygienevorkehrungen bestünden schon seit Ausbruch der Pandemie.

Testlauf für Homeoffice

„Bereits zum 26. Oktober haben wir unsere Öffnungszeiten geändert“, sagt Graben-Neudorfs Hauptamtsleiterin Irma Drakul. Eine Terminabsprache werde bevorzugt, wenngleich man das Bürgerbüro dienstags von 9 Uhr bis 12 Uhr und donnerstags von 15 Uhr bis 18 Uhr auch ohne aufsuchen kann.

Die Hälfte der Rathaus-Belegschaft sei ins Homeoffice gewechselt. Die Gemeindeverwaltung arbeite nach einem Schichtmodell. Für das Arbeiten von zu Hause wurden mobile Geräte gekauft. Unabhängig von der Pandemie wolle man Homeoffice dauerhaft etablieren und sehe die jetzige Situation als Testlauf.

Besucherverkehr wird gesteuert

Bereits vor dem Teil-Lockdown gab es in Pfinztal Vorkehrungen, um den Besucherverkehr zu steuern. Diese erachtet man als ausreichend. Strengere Vorkehrungen sind vor dem 2. November nicht ergriffen worden.

Für Pfinztal seien die Corona-Verordnungen und die Allgemeinverfügung des Landkreises ausreichend und maßgebend. Jede Veränderung der Corona-Verordnung bringe die Prüfung innerhalb der Verwaltung mit sich, ob neue Regeln umzusetzen seien, heißt es der Mitteilung.

Dies gelte besonders für den Teil-Lockdown. Dieser bringe Änderungen der Hallenbenutzung mit sich. Dies müsse kommuniziert werden.

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