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Verhaltensregeln

Offenes Feuer, Lärm und nicht angeleinte Hunde sind am Baggersee verboten

Bei Verstoß gegen die Rechtsverordnungen der Gemeinden drohen empfindliche Strafen.

Noch können am Badesee „Fuchs & Groß“ in Eggenstein Graureiher und andere Wasservögel ungestört ihre Runden fliegen.
Noch können am Badesee „Fuchs & Groß“ in Eggenstein Graureiher und andere Wasservögel ungestört ihre Runden fliegen. Foto: Andrea Baron

Bald werden sonnigere Tage mit steigenden Temperaturen wieder viele Menschen an die Baggerseen nördlich von Karlsruhe locken. Doch nicht in jedem Gewässer darf auch gebadet werden.

Ist ein See aber offiziell zum Baden freigegeben, unterliegt er einer ständigen Kontrolle der Wasserqualität. Von Eggenstein-Leopoldshafen bis nach Dettenheim finden sich viele schöne Plätze für einen erholsamen Strand- und Badetag.

Seitens des Landratsamts und der zuständigen Gemeinden gibt es klare Vorgaben und Regelungen, die Sonnenanbetern und Wassersportlern Erholung ermöglichen, aber auch sensible Naturräume schützen und eine Verschmutzung der Seen und ihrer Ufer verhindern sollen.

Waschen von Fahrzeugen verboten

So ist zum Beispiel in Linkenheim-Hochstetten gemäß der dort geltenden Rechtsverordnung über die Benutzung der Baggerseen im Seeuferbereich das Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen untersagt. Ebenso das Waschen von Kraftfahrzeugen, das Abbrennen von Lagerfeuern, das Betreten der Böschungen und der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Auch das das Zelten und Aufstellen von Wohnwagen ist ganzjährig nicht erlaubt.

Ebenfalls untersagt ist jegliches Lärmen, auch beim Benutzen von Musikwiedergabegeräten und Musikinstrumenten. Und: „Von der Benutzung der Seeuferbereiche der Baggerseen sind Personen mit ansteckenden Krankheiten, Angetrunkene sowie Personen mit offenen Wunden ausgeschlossen.“

Die Stadt Stutensee hat für die Baggerseen in ihren Stadtteilen Blankenloch, Spöck und Staffort ebenfalls ein entsprechendes Regelwerk erlassen: Laut Rechtsverordnung der Stadt Stutensee über die Benutzung des Baggersees in Blankenloch ist das Laufenlassen von unangeleinten Hunden ganzjährig untersagt.

Vom 1. Mai bis 30. September ist das Mitbringen von Tieren aller Art in die Badezone verboten. Ebenso wie der Aufenthalt im Bereich der Fischereizone, soweit dies nicht im Zusammenhang mit der Fischerei geschieht.

Auch das Baden im Bereich der Laich- beziehungsweise Biotopzone ist verboten. „Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig durch den Gemeindevollzugsdienst kontrolliert“, sagt Ivonne Bechtel von der Stadtverwaltung Stutensee.

Offenes Feuer und Grillstellen sind in Eggenstein verboten

In der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen können die Seen Fuchs & Groß und Mittelgrund zum Schwimmen genutzt werden. Auch dort regelt die Rechtsverordnung von 1999 das Badevergnügen. So sind etwa ruhestörender Lärm und das Betreiben von Kompressoren zum Befüllen von Taucherflaschen nicht gestattet. Offenes Feuer und Grillstellen am Seeuferbereich sind ebenfalls tabu.

Verstöße gegen die Rechtsverordnungen werden als Ordnungswidrigkeiten eingestuft und entsprechend geahndet. Zuständig sind die jeweiligen Ortspolizeibehörden. Bei Zuwiderhandlungen drohen den Missetätern empfindliche Geldbußen. Artenschutzverstöße können sogar als Straftat relevant werden.

Bei Vereinsfesten oder kommerziellen Großveranstaltungen mit mehreren Hundert Personen im Bereich der Badegewässer ist hinsichtlich des Artenschutzes auch das Landratsamt Karlsruhe involviert. „Die Verwaltung hat alle Gemeinden darauf hingewiesen, Veranstaltungen im Außenbereich möglichst zurückhaltend stattfinden zu lassen und nach Möglichkeit in den örtlichen Innenbereich zu verlagern“, erklärt Janina Keller von der Pressestelle des Landratsamts.

Unterlägen die Bereiche des Sees und seines Umfelds einer Schutzkategorie wie etwa Landschaftsschutz oder Naturschutz, seien Nutzungen jedweder Art ohnehin unzulässig.

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