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Parteien müssen abhängen

Wie lange dürfen Wahlplakate nach der Wahl noch hängen?

In einigen Orten hängen auch zwei Wochen nach der Bundestagswahl noch die Plakate von Parteien und Kandidaten. Wer kümmert sich darum, dass die Werbeplakate wieder abgehängt werden?

Wahlplakate
Wahlplakate landen nach der Bundestagswahl teilweise im Straßengraben. Damit das nicht passiert, sind die Parteien fürs Aufräumen zuständig. Foto: Bettina Hauser

Als gesetzliche Grundlage dient die Straßenverkehrsordnung des Landes Baden-Württemberg. Daran orientieren sich auch die Ordnungsämter der Gemeinden, die nun kontrollieren müssen, ob auch alle Wahlplakate wieder aus dem Straßenbild verschwinden.

„Die Plakate müssen eine Woche nach der Wahl entfernt werden“, so eine Sprecherin aus dem Rathaus Pfinztal. Zuständig dafür seien von den Parteien beauftragte Personen oder Agenturen. Letztere kümmern sich vor allem darum, dass die sogenannten Wesselmänner, die großflächigen Plakate, wieder abmontiert werden.

Eine besondere Regelung schreibt die Gemeinde Pfinztal indessen für Plakate vor, die in unmittelbarer Nähe von Wahllokalen aufgehängt worden waren. „Diese sind bis um 7 Uhr am Wahltag zu entfernen“, heißt es aus dem Rathaus.

Parteien müssen ihre Plakate bald nach der Wahl abhängen

Wie viel Zeit die Parteien haben, um ihre Werbeträger wieder einzusammeln, ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.

Während Linkenheim-Hochstetten und Graben-Neudorf den Plakatierern ebenfalls eine Frist von einer Woche gewähren, ist man in Eggenstein-Leopoldshafen kulanter: „Wir geben den Parteien zwei Wochen nach dem Wahltag, um die Plakate zu entfernen“, meint der dortige Leiter des Ordnungswesens Jonas Hartl.

Anders in Walzbachtal: Dort habe man, so heißt es aus dem Rathaus, die Plakate unmittelbar nach der Wahl, also am 27. September, wieder abhängen müssen.

Ein straffer Zeitplan, wenn man die Menge an Plakaten bedenkt, die in den Wochen vor der Bundestagswahl das Ortsbild in den Gemeinden bestimmt hatten.

Bußgelder für zu lange hängende Wahlplakate gab es bisher nicht

Doch es scheint zu klappen: Denn Bußgelder, so teilen die Kommunen mit, wurden bei Nichterfüllen der Fristen bislang nicht verhängt. „Wenn ein Plakat vergessen wird, genügt ein Anruf“, bestätigt Ulrich Notheis vom Ordnungsamt Graben-Neudorf.

Was hingegen schon mal zu Reibereien führen kann, ist die Frage, welche Partei wo plakatieren darf. Da heißt es zunächst einmal schnell sein, denn vorgegebene Standorte gibt es nicht. „Wer zuerst an einer Örtlichkeit plakatiert, hat diesen Platz für sich erobert“, so Notheis.

Einzige Bedingung ist, dass die Werbeträger nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. „An Verkehrsschildern oder an Querungshilfen darf zum Beispiel nicht plakatiert werden“, bestätigt Jonas Hartl aus Eggenstein-Leopoldshafen.

Und was geschieht, wenn die Parteihelfer es doch nicht schaffen, alle Plakate rechtzeitig zu entfernen? „Dann werden diese vom Bauhof abgeholt und nach Verstreichen einer Frist entsorgt“, heißt es aus dem Rathaus Walzbachtal.

Für die Parteien ein Grund mehr, sich auch nach der Wahl nochmals ins Zeug zu legen: Denn die Kosten einer Entsorgung tragen sie in diesem Falle selbst.

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