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Stellungnahme im Gemeinderat

Dettenheim macht klare Auflagen beim Thema Geothermie

Beim Antrag der Deutschen Erdwärme für Bohrungen in der Gemeinde Dettenheim geht es auch um Lärmbelästigung. Nun hat der Gemeinderat eine Stellungnahme abgegeben.

Geothermieprojekt Dettenheim: Bei einem Areal in Rußheim stimmen die Bedingungen.
Bei vielen Natur- und Wasserschutzgebieten in Dettenheim ergaben sich für das Grundstück in Rußheim keine Ausschlusskriterien für ein Geothermieprojekt. Foto: Alexander Werner

2021 hatte der Dettenheimer Gemeinderat den Richtungsentscheid getroffen, das Projekt eines Geothermiekraftwerks weiterzuverfolgen. Im Dezember erteilte das Gremium dann dem Antrag der Firma Deutsche Erdwärme auf einen Bauvorbescheid für das geplante Projekt in Rußheim das Einvernehmen.

Jetzt war die Kommune zu einer Stellungsnahme zum Antrag der Deutsche Erdwärme für die bergrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungen des Vorhabens aufgefordert. Dabei handelt es sich um den Hauptbetriebsplan. Der Antrag umfasst den Bohrplatzbau, zwei Bohrungen zur Aufsuchung tiefer Geothermie, die wasserrechtlichen Erlaubnisanträge für das bergrechtliche Vorhaben und den Rückbau im Falle der Nicht-Fündigkeit.

Das Gremium segnete die Stellungnahme bei einigen Anpassungen mit 15 Ja- bei drei Gegenstimmen aus der CDU-Fraktion ab. Nico Reinacher (CDU erklärte vor seiner Ablehnung, dass es zuerst einen Grundsatzbeschluss zum Projekt geben sollte. Stefan Müller (Grüne) entgegnete, dass die Stellungnahme dazu eine klare Aussage treffe.

Areal in Rußheim gilt als geeignet für Geothermie-Vorhaben

Formuliert ist dort, dass die Gemeinde die Planungen der Firma zur Kenntnis nehme und das geplante Vorhaben befürworte. „Das Projekt sollte unbedingt unterstützt werden“, betonte Müller. Er sei froh über diese Möglichkeit als Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende, an der die Bürger partizipieren könnten. Angesichts der Vorgabe sah er einen sicheren Betrieb der Anlage gegeben.

Ute Göbelbecker (Freie Wähler) erinnerte zudem an den zurückliegenden Richtungsentscheid. FW-Fraktionsvorsitzender Rainer Oberacker sah keinen Grund für Bedenken dagegen, das die Firma den Antrag jetzt eingereicht habe. CDU-Fraktionsvorsitzende Petra Schwartz und Doris Seitz (SPD) verdeutlichten notwendige Landesbürgschaften zur Projektabsicherung sowie Gunnar Bolz (FW) die im Papier formulierte Bedeutung auch unabhängiger Gutachter.

Zur Standortwahl der Firma mit ihrer Aufsuchungserlaubnis erklärte Bürgermeisterin Göbelbecker, dass das Areal im Rußheimer Gewann Schiffmächerstücker eine geeignete Thermalquelle vermuten lasse. Zum anderen hätten die Prüfungen ergeben, dass ein Bohrplatz dort möglich sei. Ausschlusskriterien wie in Liedolsheim aus wasserschutzrechtlichen Gründen lägen dort nicht vor.

Geothermie könnte auch für Fernwärme nutzen

Die Stellungnahme bekräftigt, dass die Befürwortung nur vor dem Hintergrund erfolge, dass die durch die Nutzung der Geothermie eventuell entstehenden Risiken durch Auflagen in den Genehmigungen entgegengetreten werde. Vermerkt wird, dass die Gemeinde erwarte, dass unabhängige Gutachter mit einer Gefährdungsstudie beauftragt werden und die seismische Überwachung während der Bohr- und Betriebsphase nicht nur dem Betreiber überlassen werde.

Ein Passus betrifft die Regulierung im Fall von Schäden. Im Weiteren wird festgestellt, dass die Wärme zum jetzigen Zeitpunkt nur zur Stromerzeugung genutzt werden soll. Durch entsprechende Auflagen in der Genehmigung aber sei sicher zu stellen, dass auch eine direkte Nutzung beispielsweise von Fernwärme möglich sei.

Grundsätzlich soll die Genehmigung des Hauptbetriebsplans in einzelnen Schritten erfolgen, damit zuvor erfolgte Arbeiten und deren Auswirkungen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden könnten, heißt es in dem Papier. Weiterhin soll die Anfahrt beim Bau über eine aus Süden kommende Baustraße mit direktem Anschluss an die L 602 erfolgen.

Auf dem Wirtschaftsweg dürfe es auf keinen Fall zusätzlicher Baustellenverkehr geben. Ebenfalls eingebettet ist, dass durch Auflagen in der Genehmigung sicher zu stellen sei, dass durch das Vorhaben keine Lärmbelästigung entstehen dürfe. Das gelte auch etwa für Brummgeräusche, die unterhalb der zulässigen Grenzwerte liegen.

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