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Aus dem Gemeinderat

In Dettenheims Ortsdurchfahrten soll Tempo 30 gelten

Zu laut: Eine Lärmkartierung durch das Regierungspräsidium belegt für die L602 die Überschreitung von Grenzwerten.

Liedolsheimer Hauptstraße
In der Liedolsheimer Hauptstraße gilt überwiegend Tempo 50. Nur vereinzelt gibt es eine Reduzierung auf 30 Kilometer pro Stunde. Foto: Alexander Werner

In Dettenheim soll die Geschwindigkeit auf der Durchgangsstraße L602 auf Tempo 30 beschränkt werden. Eine entsprechende Information des Landratsamts legte die Dettenheimer Verwaltung jetzt dem Gemeinderat in der von Bürgermeisterstellvertreter Rainer Oberacker geleiteten Sitzung vor.

Grundlage für die geplante Temporeduzierung ist eine aktuelle Lärmkartierung, die das Regierungspräsidium Karlsruhe veranlasst hatte. Demnach werden die Grenzwerte der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm überschritten. Damit ist das Landratsamt angehalten, auf der Ortsdurchfahrt eine ganztägige Beschränkung auf 30 Stundenkilometer ausweisen.

Temporeduzierungen in den Nebenstraßen

Die Mitteilung kam allgemein recht überraschend. Wie in Nachbargemeinden hatte der Gemeinderat zurückliegend Temporeduzierungen in Nebenstraßen auf den Weg gebracht.

Für die Durchgangsstraße aber ergaben sich keine verkehrsrechtlichen Voraussetzungen. Die Nachbargemeinde Eggenstein-Leopoldshafen erreichte die Reduzierung über eine Lärmkartierung, die kommunal einigen Aufwand verursachte. Dettenheim bleibt ein solch aufwendiges Prozedere erspart.

Ausgewiesen werden soll aber nicht die komplette L602. Auf der Strecke zwischen der Kreuzung Friedrichstraße und Hochstetter Straße bis zum Übergang in die Hauptstraße war in Liedolsheim zurückliegend bereits Tempo 30 eingeführt worden. Betroffen sind nach der jetzigen Planung die Hochstetter Straße beziehungsweise die Hauptstraße ab der Straße

Am Rotacker an der Festhalle bis zur Kirchfeldstraße. In Rußheim soll Tempo 30 dann in der Rheinstraße/Huttenheimer Straße ab der Ruchenstraße bis zur Gartenstraße gelten.

KVV weist auf verlängerte Fahrzeiten hin

Im Zuge der verkehrsrechtlichen Anordnung war auch der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) zur Stellungnahme aufgefordert. Von dieser Seite wurden Bedenken laut, weil es zu einer nicht unerheblichen Verlängerung der Fahrzeiten kommen würde. Die vorhandenen Pufferzeiten würden vollständig aufgebraucht.

Letztlich wären dann die Anschlüsse an die übergeordneten Haltestellen am Bahnhof Graben und Philippsburg sowie in Hochstetten nicht mehr gewährleistet. Außerdem würde die pauschale Verlängerung der Fahrzeiten automatisch eine finanzielle Mehrbelastung für Landkreis als Aufgabenträger bedeuten.

Insbesondere am Samstag könne durch die Temporeduzierung der bestehende Fahrplan mit zwei Fahrten pro Stunde mit nur einem Fahrzeug nicht mehr realistisch gefahren werden.

Dies bedeute in der Folge den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeugs an Samstagen, sofern das bisherige Angebot beibehalten werden solle. Dieses wäre durch den Landkreis zusätzlich zu finanzieren und würde somit eine weitere ungeplante finanzielle Mehrbelastung bedeuten. Alternativ würde nur noch im Stundentakt gefahren.

Gibt es es Alternativen zur Geschwindigkeitsreduzierung?

Der KVV bat daher, dringend zu überprüfen, ob es Alternativen zur Geschwindigkeitsreduzierung gebe. Ausgleichsmöglichkeiten in vergleichbarer zeitlicher Höhe sieht der KVV in den betroffenen Gemeinden nicht, zumal die Streichung von Haltestellen nicht in Betracht komme.

Der Gemeindeverwaltung merkte dazu an, dass der KVV die Fahrzeitenerhöhung unter anderem aus der Differenz der möglichen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten berechne. Dieses Ergebnis stelle aber aus Sicht der Verwaltung lediglich einen theoretischen Wert dar, der aufgrund der örtlichen Gegebenheiten im Realbetrieb nicht erreicht werden könne.

Mit der Herabsetzung der Geschwindigkeit könnte bei Lärmreduzierung eine erhebliche Verbesserung der Wohnqualität für die angrenzenden Anwesen erreicht werden. Der Gemeinderat nahm die Anordnung des Landratsamts mit einigen kritischen Anmerkungen zur Kenntnis.

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