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Zerstörte Brutstätten

Dettenheimer Vogelschützer gehen gegen Rodung von Feldheckenstreifen vor

In Rußheim sei ein 60 Meter langes und rund zwei Meter hohes Feldgehölz in einer Breite von rund einem Meter regelrecht gerodet worden, sagt Vogelschützer Hermann Geyer. Er bringt die Täter zur Anzeige.

Rußheim Feldhecke
Abgefräst: Rund einen Meter in der Breite wurde in Rußheim eine geschützte Feldhecke auf 60 Meter Länge in der Brutzeit zerstört. Naturschützer Hermann Geyer ist entrüstet. Foto: Alexander Werner

Hermann Geyer hat stets ein waches Auge darauf, was sich in Flora und Fauna tut. Unlängst war der Vorsitzende des Vereins für Vogel- und Naturschutz Dettenheim (VVND) einmal mehr erzürnt, als er in Rußheim Heckenfrevel gewahr wurde.

Wie er berichtet, sei in Rußheim auf der Freifläche jenseits des südwestlichen Ortsrands ein 60 Meter langes und rund zwei Meter hohes Feldgehölz in einer Breite von rund einem Meter regelrecht gerodet worden. Es seien nur noch gesplitterte Wurzelansätze zu sehen, beklagt er. Er habe den Eindruck, dass es im Zuge von Ackermulcharbeiten geschehen sei.

Hecken sind wichtige Brutstätten für heimische Vogelarten.
Hermann Geyer, Vogel- und Naturschutz Dettenheim

„Damit wurde gegen das Naturschutzgesetz verstoßen. Umso rücksichtsloser ist das Vorgehen, weil es sich noch dazu um eine geschützte Feldhecke handelt“, betont Geyer. „Selbst in der Zeit von 1. Oktober bis 28. Februar, in der Pflege und Schnitt von Hecken erlaubt sei, müssten deswegen Eingriffe behördlich abgeklärt werden“, hebt er hervor. Geyer, der sich zudem als ehrenamtlicher Naturschutzwart beim Landratsamt engagiert, erstattete für den VVND behördlich umgehend Anzeige.

Wichtige Brutstätten für heimische Vögel

„Hecken sind wichtige Brutstätten für heimische Vogelarten wie Neuntöter oder Dorngradmücke“, erklärt er. Lebensraum und Nahrungsquelle seien sie ebenso für andere Tiere und Bienen.

Wie er sagt, habe er zuvor selbst ein Vogelbrutpaar entdeckt, dass mit der Aktion dem Tode geweiht wurde. Damit würde auch der Nachwuchs fehlen. Geyer weist zudem darauf hin, dass Heckenpflege in der zugelassenen Zeit behutsam und fachmännisch vonstatten gehen müsste. Informiert würde regelmäßig von der Gemeinde, so Geyer. Hinweise zu rechtlichen Vorgaben und zu Heckenschnitt bis ins Detail sind schnell übers Internet abrufbar.

Der Ursprung von Feldhecken lag in ihrer Funktion, Äcker abzugrenzen. Später rückte ihre große Bedeutung für den Natur- und Artenschutz in den Fokus mit entsprechenden Gesetzen. Diese gelten ebenso für private Anlage und Gärten. Wie das Regierungspräsidium mitteilt, gelten Vorgaben auch für Bäume, die außerhalb des Waldes an sogenannten landwirtschaftlich bearbeitete Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen.

Weiterhin eingebunden sind lebende Zäune oder Gebüsche. In der zulässigen Zeit seien schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung von Bäumen erlaubt.

Landratsamt im Ermittlungsstadium

Für Belange wie im Fall Geyer ist das Umweltamt im Landratsamt zuständig. „In der Tat bekamen wir Umweltmeldungen. Eine aktuelle betraf unsachgemäße Arbeiten an einer Hecke in Dettenheim“, führt Pressesprecher Martin Zawichowski aus.

In solchen Fällen nehme das Fachamt zuerst Kontakt zur Gemeinde auf, um den Eigentümer oder etwas über den möglichen Verursacher zu erfahren. Im Mai meldete ein Dettenheimer einen Verstoß ohne Folgen. „Vorgelegte Bilder datierten vor dem 1. März, weshalb wir keine rechtliche Handhabe hatten“, so Zawichowski. „Bei der aktuellen Meldung sind wir im Ermittlungsstadium“, berichtet er.

Zunächst handle es sich um Verstöße gegen Vorgaben des Naturschutzes, die mindestens eine Ordnungswidrigkeit darstellen, erläutert er. Sei ein Verursacher ermittelt, versuche das Umweltamt eine ökologische Aufwertung zu vereinbaren. Gelinge dies nicht, könne ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

Seien Verstöße auch artenschutzrechtlich relevant, komme eine Strafanzeige in Betracht. „Alle diese genannten Situationen sind in der Vergangenheit schon vorgekommen“, fasst Zawichowski zusammen. Anzeige erstattet hatte Geyer etwa auch im April 2020. Damals meldete er inmitten der Brut- und Vegetationsphase schwere Beschädigungen von Feldhecken im Gebiet des Rußheimer Rheinniederungskanals.

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