Wie Andreas Freittag vom Bauamt erläuterte, seien aus der Öffentlichkeit keinerlei Anregungen eingegangen. Von Seiten der Träger öffentlicher Belange hatte ein Hinweis der Baurechtsbehörde des Landratsamts nur kleinere Anpassungen bedingt. Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte die ausgedehnten Bombardierungen und Kampfhandlungen während des Zweiten Weltkriegs angeführt.
Deswegen sei es ratsam, im Vorfeld jeglicher Planverfahren eine Gefahrenverdachtserforschung über alliierte Luftbilder zu veranlassen. Auswirkungen hatte dies jedoch nicht, da die Baufläche bereits im rechtskräftigen Plan vorhanden war. Damit handle es sich nicht um eine Neuausweisung und eine Untersuchung werde deswegen erst bei der geplanten Fortsetzung des Gewerbegebiets als notwendig erachte, so die Gemeinde.
Die Erweiterungsfläche verläuft nördlich von Liedolsheim wie ein Ring um die bestehende Baubauungsgrenze vom Areal der ehemaligen Gemeinschaftsunterkunft (GU) bis auf Höhe des Penny-Markts an der L 602. Wesentlicher Anlass für den Zeitpunkt des Vorhabens war, dass eine für eine Grundstückschließung aktuell nötige Stichstraße im südöstlichen Eck von „Waldteile II“ im Plan nicht vorgesehen war und damit kein Baurecht bestand. Über die Planänderung wurde das Baurecht auf eine schnelle und effektive Weise erwirkt.
Die Erweiterungsfläche umfasst rund dreieinhalb Hektar bei Nettobauland von knapp drei Hektar. Die Gemeine kalkuliert bei der Umsetzung des Vorhabens im Waldteiler mit Einnahmen über Grundstücke in Höhe von 400.000 Euro, die geteilt in Haushaltsplänen aufgenommen werden. Flächen für die Ansiedlung beziehungsweise die Erweiterung bestehender Gewerbeflächen in der Gemeinde derzeit weitgehend ausgereizt. Deswegen rückte mittlerweile konzentrierte das Gebiet „Mönchfeld“ an der B 36 auf die Agenda.