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Gegenverkehr für Autofahrer

In einigen Einbahnstraßen im Landkreis Karlsruhe kommen Radfahrer von der falschen Seite

Geisterfahrer können Unfälle verursachen. Darum riskieren Rad- und Autofahrer ein Bußgeld, wenn sie unerlaubt in falscher Richtung in Einbahnstraßen fahren. Es gibt aber auch eine Ausnahmeregel. Was im Karlsruher Norden erlaubt ist, haben die BNN aufgelistet.

Sonderregel im Verkehr: In die Bahnhofstraße am Marktplatz in Weingarten dürfen Radfahrer von beiden Seiten einfahren.
In die Bahnhofstraße am Marktplatz in Weingarten dürfen Radfahrer von beiden Seiten einfahren. Nicht alle Leute wissen das oder achten auf das Verkehrsschild, das sie darauf hinweist. Foto: Karoline Scharfe

Ein Radfahrer schlängelt sich zwischen Passanten und Autos in der Bahnhofstraße in Weingarten hindurch. Er fährt in der Gegenrichtung. Darüber ärgert sich ein Autofahrer. Er lässt die Scheibe herunter und ruft: „Das ist eine Einbahnstraße. Von dort darfst du nicht reinfahren.“ Der Radfahrer fährt kopfschüttelnd an ihm vorbei. Aber wer hat Recht?

Seit 1. September 1997 gibt es in der Straßenverkehrsordnung eine Sonderregel für Einbahnstraßen. In einigen Straßen dürfen Radfahrer in beiden Richtungen fahren – das erspart ihnen Umwege.

So auch im letzten Abschnitt der Bahnhofstraße. Die Straße ist eng. Geh- und Radwege gibt es nicht. Auto- und Radfahrer müssen Schrittgeschwindigkeit fahren.

Dass hier eine Sonderregel gilt, erkennt man am Zusatzzeichen unter dem blauen Einbahnstraßenschild. Abgebildet sind ein Fahrradsymbol und zwei Pfeile. Am Ende der Einbahnstraße hängt unter dem Verbotsschild zudem das Schild „Radfahrer frei“.

Wo es solche Einbahnstraßen mit Fahrrad-Gegenverkehr noch gibt

In Weingarten ist neben der Bahnhofstraße auch ein Teil der Kirchstraße für Radfahrer gegen die Fahrtrichtung der Pkw freigegeben. Der Bereich beginnt an der Kirche und ist Teil einer Radroute. „Die Regel gibt es dort schon ewig“, sagt Pressesprecherin Vanessa Graf. Die Gemeinde werde in nächster Zeit keine Regeln in den Einbahnstraßen verändern.

Es sind auch keine laufenden Verfahren bekannt.
Matthias Krüger, Pressesprecher vom Landratsamt Karlsruhe

Anders sieht es in Pfinztal aus. Dort wurden seit 2013 zehn Straßen freigegeben, in die Radfahrer in der Gegenrichtung einfahren dürfen. Immer mal wieder kämen andere Straßen hinzu, sagt Elke Fleig, Pressesprecherin der Gemeinde. Derzeit befänden sich fünf in Berghausen, vier in Söllingen und eine in Kleinsteinbach. Man wolle Radfahrern Umwege ersparen, sagt Fleig.

Radweg voraus: Ein kleines Schild mit einem Fahrradsymbol und zwei Pfeilen kennzeichnet die Freigabe an der Kirchstraße in Weingarten.
Radweg voraus: Ein kleines Schild mit einem Fahrradsymbol und zwei Pfeilen kennzeichnet die Freigabe an der Kirchstraße in Weingarten. Foto: Karoline Scharfe

In Stutensee gibt es drei Straßenabschnitte, in denen Radfahrer von beiden Seiten einfahren dürfen. In einem Abzweig der Blankenlocher Hauptstraße von der Büchiger Straße hinter dem Tolnaplatz gelte diese Regel seit dem Straßenbahnbau 1998, teilt Pressesprecher Florian Bernauer mit.

„In Friedrichstal gibt es zwei Einbahnstraßen mit einer solchen Regelung“, sagt Bernauer. Gemeint sind die Rheinstraße Ost in Richtung Schillerstraße und die Rheinstraße West.

Die Wendelinusstraße ist die einzige Einbahnstraße von Graben-Neudorf. Radfahrer dürfen hier nur in eine Richtung fahren. Der Grund: Die Fahrbahnen sind durch einen Grünstreifen getrennt.

Auch in Eggenstein-Leopoldshafen, Walzbachtal und Linkenheim-Hochstetten dürfen Radler die Einbahnstraßen nur in eine Richtung benutzen. Timur Özcan, Bürgermeister von Walzbachtal (SPD), will das Thema aber in Zukunft angehen.

Was ist bei Einbahnstraßen erlaubt?

Einbahnstraßen müssen drei Kriterien erfüllen, damit sie für den Gegenverkehr geeignet sind, so schreibt es die Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-Aktiengesellschaft auf ihrer Internetseite. Die Höchstgeschwindigkeit darf 30 Stundenkilometer nicht überschreiten.

Die Fahrbahn sollte breit genug sein, damit Busse und Lastwagen durchkommen. Außerdem sollte die Straße leicht zu überblicken sein.

Generell gilt in solchen Straßen die Vorfahrtregel „rechts vor links“. Alle anderen Einbahnstraßen dürfen weiterhin nur in der vorgegebenen Richtung benutzt werden. Ansonsten droht Radfahrern laut Straßenverkehrsordnung ein Bußgeld von bis zu 35 Euro.

Werden Verstöße überhaupt geahndet?

In den Statistiken des Landratsamts Karlsruhe sind seit 2015 keine Verstöße gelistet, die belegen, dass Radfahrer unerlaubt in eine Einbahnstraße eingefahren sind. Das bedeute jedoch nicht, dass es keine gebe, sondern, dass keine Verstöße registriert wurden.

Die Regel gibt es schon ewig.
Vanessa Graf, Gemeinde Weingarten

Die Verstöße fielen unter die Kategorie „Verbot der Einfahrt“. „Es sind auch keine laufenden Verfahren bekannt“, sagt Pressesprecher Matthias Krüger auf BNN-Anfrage.

Dennoch erwischen Polizisten Radfahrer immer häufiger bei Verstößen. Der höchste Anstieg zeigt sich beim Nutzen technischer Geräte. Im Vergleich zu 2019 hielten laut Statistik im Jahr 2020 mehr als doppelt so viele Radler während der Fahrt ein Handy in der Hand. Die Zahl stieg insgesamt von 20 auf 44 Fälle.

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