Das Genehmigungsverfahren für das in Graben-Neudorf geplante Geothermiekraftwerk beginnt mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau hat dies jetzt bekannt gegeben. Das Landesamt entscheidet über die Zulässigkeit des Vorhabens.
Graben-Neudorf werde als einer der Träger öffentlicher Belange angehört und habe keine Entscheidungsbefugnis, informiert die Gemeinde. Die Unterlagen zum Verfahren wurden auf der Homepage der Gemeine veröffentlicht.
Die Verwaltung bietet an, Fragen, Hinweise und Anregungen der Bürger entgegenzunehmen und an das Landesamt zum Anhörungsverfahren weiterzuleiten. Die Gemeinde will dem Gemeinderat vorschlagen, die eingegangenen Beiträge in die Stellungnahme der Gemeinde einzubeziehen.
So könnten Anregungen der Bürger Teil des Verfahrens werden. Das Landesamt müsse dazu Stellung nehmen.
Die Gemeinde hat gleich beim Landesamt beantragt, den Zeitraum für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der am 21. September enden soll, bis 31. Oktober zu verlängern, um eine ordnungsgemäße Beteiligung des Gemeinderats und der Bürger zu gewährleisten, heißt es weiter aus dem Rathaus.