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Nachbesserung beim Lärmschutz

Islamisches Gemeindezentrum in Graben-Neudorf kann gebaut werden

Vier Jahre hat es gedauert, jetzt liegen die Genehmigungen der Behörden vor. Für die bestehende Nutzung sollen angemessene Räume entstehen, betont der Verein.

Gebäude
Soll abgerissen werden: Das islamische Gemeindezentrum. Der Kulturverein will an derselben Stelle einen barrierefreien Neubau errichten. Foto: Monika Eisele

Das Gemeindezentrum des türkisch-islamischen Kulturvereins von Graben-Neudorf ist baufällig. Der Verein beabsichtigt, an gleicher Stelle einen Neubau zu errichten.

Dafür muss die Gemeinde den Bebauungsplan „Kirbsenkopf“ im Teilbereich südlich der Brücke ändern. Der Gemeinderat hatte im März 2018 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Islamisches Gemeindezentrum“ im beschleunigten Verfahren gefasst.

Nach fast vier Jahren haben Gemeinde und Verein nun einen Durchführungsvertrag beschlossen. Außerdem wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung erlassen. Beide Beschlüsse erfolgen jeweils mehrheitlich bei fünf Enthaltungen der CDU-Fraktion. „Ein quälend langes Verfahren, das wir aber absichtlich gewählt haben, um allen gerecht zu werden“, sagt Bürgermeister Christian Eheim (SPD). Dem Bauvorhaben wünscht er einen guten Verlauf.

Konzept für islamisches Gemeindezentrum wurde angepasst

Die islamische Gemeinde hatte ein Nutzungs- und Bebauungskonzept erarbeiten lassen, das zwischenzeitlich an die örtliche Situation angepasst wurde. „Mit der Neubebauung wird die bauliche Situation gegenüber heute deutlich aufgewertet“, schreibt die Verwaltung.

Der Entwurf überschritt jedoch festgesetzte Größen, wie etwa das Baufenster. Im Jahr 2019 wurde der Bebauungsentwurf mehrfach mit der Unteren Baurechtsbehörde und mit Fachbehörden abgestimmt. Die Überschreitungen sind inzwischen minimiert. Ohne Verlust der Funktion und der Gestaltung lassen sie sich nicht weiter reduzieren. Aus diesem Grund war die Überarbeitung des Bestandsbebauungsplanes angezeigt.

Im Sommer 2020 wurde schließlich die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplanes durchgeführt. Die dabei eingegangenen Anregungen hat der Gemeinderat Anfang des Jahres behandelt. Er billigte den Entwurf des Bebauungsplanes und beschloss die erneute Offenlage.

Einige Anregungen gingen ein. Dabei handle es sich im Wesentlichen um die Aufnahme von Hinweisen, redaktionelle Anpassungen und nachrichtliche Darstellungen, teilt die Verwaltung mit.

Nachbesserungen beim Schallschutz

Ein wichtiges Thema war der Schallschutz. Dafür wurde eigens ein Gutachten erstellt. Das Gelände liegt direkt an der Bahntrasse. Um eine Gesundheitsgefährdung der Nutzer auszuschließen, müssten beispielsweise Lärmschutzfenster eingebaut werden, wird im Gutachten festgestellt. Der Kulturverein habe dieser Forderung bereits zugestimmt, teilt die Verwaltung mit.

Mit Blick auf die von Anwohnern und Nachbar befürchtete Lärmbelästigung bestätigt das Gutachten, dass die Immissionsrichtwerte eingehalten würden. Eine Erhöhung der Lärmbelastung sei bei entsprechender Auslastung des Gemeindezentrums im Einzelfall jedoch möglich. Ausreichender Schallschutz und insbesondere gesunde Wohnverhältnisse blieben jedoch in jedem Fall gewahrt.

Türkisch-Islamischer Kulturverein listet geplante Nutzung detailliert auf

In seinem Nutzungskonzept (einsehbar im Ratsinformationssystem der Gemeinde Graben-Neudorf) hat der türkisch-islamische Kulturverein sehr detailliert aufgelistet, welche Veranstaltungen im Gemeindezentrum zu welchen Uhrzeiten und mit ungefährer Teilnehmerzahl geplant sind.

Dazu gehören zum Beispiel gemeinsame Gebete, das Fastenbrechen oder auch Hausaufgabenbetreuung sowie Informationsveranstaltungen. „Das Ziel der türkisch-islamischen Gemeinde ist nicht eine Intensivierung der bisher ausgeübten Nutzung, sondern die Bereitstellung von angemessenen Räumen für die bereits jetzt bestehende Nutzung“, steht im Nutzungskonzept. Mit dem Neubau könne zudem die Barrierefreiheit umgesetzt und so ein Beitrag zur Inklusion geleistet werden.

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