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Coronavirus

Impfpflicht in der Pflege: Karlsruher Gesundheitsamt verzeichnet bislang mehr als 1.600 ungeimpfte Personen

Die meisten Menschen, die im Pflege- und Gesundheitsbereich arbeiten, können eine Corona-Impfung nachweisen. Wer sich aber weigert, muss mit einem Tätigkeitsverbot rechnen - doch die Verfahren sind langwierig.

Ein Mann steht an einem Covid-19-Impfcenter hinter der Bodenaufschrift „Impfen“.
Seit März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Der Pflicht kommt allerdings nicht jeder nach. Foto: Arne Dedert/dpa/POOL/dpa/Symbolbild

Im Frühling fielen die Inzidenzen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe noch. Im Sommer haben sie wieder zugenommen. Um vulnerable Personengruppen wie Senioren besser zu schützen, mussten sich bis zum 15. März die Einrichtungen von ihren Beschäftigten einen Impf- oder Genesenennachweis zeigen lassen.

Ab dem 16. März waren die Unternehmen dann verpflichtet, Beschäftigte an die Gesundheitsämter zu melden, die keinen Impf-, Genesenen- oder Kontraindikationsnachweis vorgelegt hatten oder bei denen Zweifel an der Richtigkeit des Nachweises bestanden. Auch mobile Pflegedienste und Seniorenzentren im nördlichen Landkreis sind dazu verpflichtet.

Für Uwe Barthel, Inhaber eines Pflegediensts in Eggenstein, war die einrichtungsbezogene Impfpflicht kein Problem. „Zum 14. März waren alle meine 14 Mitarbeiter geboostert. Nur eine Mitarbeiterin hatte im Vorfeld Bedenken, weil sie an einer chronischen Erkrankung leidet. Aber auch sie ließ sich impfen“, erzählt er. Viel mehr Sorgen als die Impfpflicht für seine Beschäftigten macht ihm der Personalmangel: Immer öfter muss Barthel Pflege-Anfragen ablehnen.

Widerstand gegen Impfpflicht: Was, wenn der Mitarbeiter nicht mehr arbeiten darf?

Ein Problem ist das auch bei der Umsetzung des Tätigkeits- und Betretungsverbots für ungeimpftes Pflegepersonal: „In den laufenden Verwaltungsverfahren hat das Gesundheitsamt erste Rückmeldungen erhalten, in denen auch die Sorge geäußert wird, dass die medizinische Versorgung mit Wegfall der betroffenen Person nicht aufrecht erhalten werden kann. Dies ist nun abzuwägen“, heißt es seitens der Pressestelle des Landratsamts.

Poträt von Mann mittleren Alters im Anzug
Kritisiert die Politik: Wolfgang Betting, Vorstandsvorsitzender der Evangelischen Stadtmission Karlsruhe steht der einrichtungsbezogenen Impfpflicht skeptisch gegenüber. Foto: Ev. Stadtmission Karlsruhe/Sandra Beuck

Bislang wurden dem Gesundheitsamt laut Landratsamt rund 1.670 Personen gemeldet, die im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorgelegt haben. Die Betroffenen werden angeschrieben und aufgefordert, dem Gesundheitsamt den entsprechenden Nachweis vorzulegen.

Für Personen, die dem Amt nach Fristsetzung keinen Nachweis nachreichen, wird das Verwaltungsverfahren fortgesetzt. In diesem Prozess wird auch der Arbeitgeber angehört und parallel dazu das Bußgeldverfahren in die Wege geleitet.

Wolfgang Betting, der als Vorstandsvorsitzender der Evangelischen Stadtmission Karlsruhe auch für das Seniorenzentrum Stutensee zuständig ist, steht dem Thema skeptisch gegenüber. „Die betroffenen Mitarbeitenden fühlen sich gegenüber anderen Bevölkerungs- und Berufsgruppen benachteiligt, akzeptieren die Regelung aber. Das Ganze ist keine Frage eines kooperativen Verhaltens, sondern des Akzeptierens eines Gesetzes, das einen bestimmten Zwang ausübt“, sagt er auf BNN-Anfrage. Von 360 Mitarbeitern in der Pflege hätten nur drei als nicht geimpft gemeldet werden müssen.

Mitarbeiterin ließ sich aus Existenzangst impfen

„In einem Fall hat sich die Mitarbeiterin aus Existenzangst dann doch noch impfen lassen, zwei Fälle sind noch im Stadium der Anhörung“, so Betting. „Das Personal wird zunächst nicht entlassen, sondern erhält vom Gesundheitsamt ein Betretungsverbot, was einem Berufsverbot gleichkommt. Damit müssen wir den Arbeitsvertrag ruhend stellen. Gegebenenfalls müssen die Mitarbeitenden dann selbst kündigen, da sie sonst nach einem bestimmten Zeitraum nicht mehr sozialversichert sind“, so der Vorstandsvorsitzende.

Für ihn macht die Vorgabe keinen Sinn, denn der Großteil des Personals habe sich ja impfen lassen. „Und zum Zeitpunkt der Einführung war die Impfung bekanntlich schon keine Gewähr mehr dafür, die Bewohner nicht anstecken zu können. Die Politik soll sich lieber von Fachleuten aus der Praxis beraten lassen und die Rahmenbedingungen verbessern.“

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