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Fälle häufen sich

Kein Mundraub mehr: Wer im Landkreis Karlsruhe Obst klaut, begeht einen Diebstahl

Immer wieder werden in der Region Bäume von Fremden leer gepflückt. Wo schlagen die Obstdiebe überall zu?

Zu sehen ist das Gelände des Obst- und Gartenbauvereins Blankenloch, das durch die Einzäunung jederzeit vor Obstdieben sicher ist.
Zu sehen ist das Gelände des Obst- und Gartenbauvereins Blankenloch, das durch die Einzäunung jederzeit vor Obstdieben sicher ist. Foto: Werner Breitenstein

In Stutensee wurde auf der städtischen Streuobstwiese im Gewann Hasenäcker, hinter dem Klärwerk im Stadtteil Blankenloch, in der ersten Septemberwoche von Unbekannten das Streuobst von sechs Bäumen abgeerntet und abgefahren, wie die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung bekannt gab.

Die gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Bequa pflegt diese Wiese im Rahmen eines Pflegevertrages. Außerdem ist sie Mitglied der Streuobstinitiative im Landkreis Karlsruhe und über diese mit der Fläche biozertifiziert, heißt es dazu weiter.

Ein Teil der entstehenden Kosten für die Pflege der Obstbäume sei über das anfallende Most-Obst abgedeckt. Durch den Diebstahl sei ein Schaden von etwa 450 Euro entstanden.

Mehrere Obstdiebstähle in Karlsruhe und der Region

Das ist kein Einzelfall. In diesem Sommer erwischte ein Obstbauer aus Renchen im Ortenaukreis eine Gruppe von etwa zehn Menschen mit 200 Kilogramm gestohlener Kirschen. Er hatte sie auf frischer Tat ertappt, als sie sich an seinen Bäumen zu schaffen machte.

Bei der Flucht ließen die Täter eine beträchtliche Menge Kirschen, verpackt in 20 Tüten, zurück, die wegen des unsachgemäßen Pflückens jedoch entsorgt werden musste.

Auch im vergangenen Jahr berichteten immer wieder Landwirte in der Region von Diebstahl auf ihren Feldern. Besonders hart traf es einen Hobby-Obstbauern in Eggenstein-Leopoldshafen, bei dem gleich sieben Bäume leer gepflückt wurden.

Die Obstbauvereine im Norden von Karlsruhe sehen sich aktuell offensichtlich nicht mit dem Problem konfrontiert, wie einige auf Nachfrage mitteilten.

Obst wird immer wieder von Bäumen geklaut

Während der Erntezeit komme es schon mal vor, dass Obst von Unbefugten entwendet werde, sagt Winfried Send, Vorsitzender des Obst- und Gartenbauvereins Eggenstein-Leopoldshafen. Er ergänzt aber, dass sein Verein davon gerade nicht betroffen sei.

Die Obstbäume auf der vereinseigenen Anlage, verschiedene Apfelsorten, seien zum Teil fünfzig Jahre alt und werden bei Bedarf regelmäßig ausgetauscht. „Die Qualität der Ernte hängt von der Witterung während der Blütezeit ab“, erklärt Send und sieht in diesem Jahr einen sehr geringen Behang – für Diebe wohl kein lohnendes Geschäft.

Schlechte Obsternte im Landkreis Karlsruhe

Auch beim Obst- und Gartenbauverein Spöck gebe es in dieser Saison laut Vorsitzendem Michael Nagel einen schlechten Ernteertrag. Viele Bäume hätten Schäden an der Wurzel und müssten entfernt werden. In Staffort und Berghausen melden die örtlichen Obstbauvereine ebenso keinerlei Problem mit Obstdieben. In dieser Hinsicht hat der Obst- und Gartenbauverein Blankenloch schon seit Längerem vorgesorgt.

Nach Auskunft des Vorsitzenden Jürgen Gottschalk ist das Vereinsgelände eingezäunt und nur für Mitglieder mit Schlüssel zugänglich.

Für Rainer Oberacker vom Obst- und Gartenbauverein Liedolsheim, gleichzeitig Vorstand des Bezirksvereins Hardt für Obstbau, Garten und Landschaft, hat das Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung schon deutlich nachgelassen. Von Obst-Klau im großen Stil sei ihm jedoch nichts zu Ohren gekommen.

Mundraub gibt es nicht mehr

Früher gab es im Strafrecht den Begriff des Mundraubs, der den Diebstahl von Nahrungs- oder Genussmitteln in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verbrauch bezeichnete. Heute wird der Terminus nur noch in der gehobenen Allgemeinsprache verwendet.

Der Straftatbestand des „Mundraubs“ wurde bereits mit Beginn des Jahres 1975 abgeschafft, wie Dennis Krull vom Polizeipräsidium Karlsruhe erklärt, der weiter ausführt: „Dies bedeutet nicht, dass das Pflücken von fremdem Obst auf Streuobstwiesen straffrei wäre. Vielmehr kommt hier der Straftatbestand des Diebstahls Paragraph 242 Strafgesetzbuch (StGB) in Betracht: ‚Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.‘ Auch eine Unterschlagung wäre denkbar.“

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