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Linkenheim-Hochstetten

Bebauungsplan „Nußbaumhecken“ geht in frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Noch am Anfang steht das Bebauungsplanverfahren für das Linkenheimer Gebiet „Nußbaumhecken“. Jetzt segnete der Gemeinderat den Planentwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung ab. 

Nußbaumhecken
Das Gebiet entspannt sich in Linkenheim nördlich der Feuerwehr von der Straße „Am Wall“ in Richtung B36. Foto: Alexander Werner

Mit dem Ausstellungsbeschluss setzte der Linkenheim-Hochstetter Gemeinderat 2022 das Bebauungsplanverfahren für das Gebiet „Nußbaumhecken“ in Gang. Es entspannt sich in Linkenheim nördlich der Feuerwehr von der Straße „Am Wall“ in Richtung B36. Auf 4,5 Hektar sollen nachhaltige und qualitativ hochwertige Gewerbe- und Wohnbauflächen entstehen.

Jetzt stellte das Gremium die Weichen fürs weitere Verfahren. Vor der Freigabe des Bebauungsplansentwurfs galt es, einen Standort für eine mögliche Heizzentrale zu bestimmen. Die Gemeinde hatte die Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe beauftragt, ein Konzept zur nachhaltigen Energieversorgung des Quartiers zu erarbeiten.

Standortentscheid beinhaltet keinen Beschluss für eine Nahwärmeversorgung

Derzeit wird ein Wärmeerzeugungskonzept entwickelt. Dabei werden auch die Möglichkeiten der Energieerzeugung für eine zentrale Wärmeversorgung untersucht sowie die Bedarfe ermittelt. Ergebnisse sollen am Jahresende vorliegen.

Räte strichen heraus, dass der Standortentscheid keinen Beschluss für eine Nahwärmeversorgung beinhalte. Dies wurde in der Beschlussvorlage noch verdeutlicht. Die Sitzung leitete Bürgermeisterstellvertreterin Iris Müller-Reinartz (Freie Wähler) für den erkrankten Bürgermeister Michael Möslang (CDU).

Stellvertretender Bauamtsleiter Stefan Hilpp stellte bei einem Platzbedarf von 170 Quadratmetern zwei Standortvarianten vor. Innerhalb des Baugebiets wäre eine Heizzentrale in die bebaute Umgebung eingebettet, ohne Erweiterungsmöglichkeiten, erläuterte er. Zudem ergäbe sich durch Wegfall von Fläche ein finanzieller Nachteil von rund 75.000 Euro, so Hilpp.

Stadtplaner Michael Schöffler: Planentwurf lässt noch große Flexibilität zu

Der Technische Ausschuss hatte sich bereits für den alternativen Standort im rückwärtigen Bereich der Feuerwehr ausgesprochen. Dem folgte nun auch der Gemeinderat einstimmig gemäß Beschlussvorlage.

Hilpp führte aus, dass die Fläche auf dem Feuerwehrgelände nicht genutzt werde und Erweiterungen der Zentrale bei einem Anschluss weiterer Baugebiete möglich seien. Im Raum steht eine mögliche Einbeziehung des Areals „Carré am Markt“, was aber noch diskutiert werden muss.

Es handelt sich um einen konkreten weiteren Schritt im noch am Anfang stehenden Verfahren.
Michael Schöffler
Stadtplaner

Nach der Klärung des Standorts stimmte das Gremium dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nußbaumhecken“ und dem überarbeiteten städtebaulichen Entwurf zu. Damit geht der Plan in die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.

„Es handelt sich um einen konkreten weiteren Schritt im noch am Anfang stehenden Verfahren“, erlauterte Stadtplaner Michael Schöffler. Bei dem Planentwurf handle es sich im Prinzip um eine planungsrechtliche Absichtserklärung, die noch eine möglichst große Flexibilität mit Änderungsmöglichkeiten zulasse, so Schöffler.

Fürs Gewerbe sind eineinhalb Hektar konzipiert. Die Zufahrt soll sich so gestalten, dass der Gewerbeverkehr gleich nach der Einfahrt abgeleitet wird. Die Straße „Am Wall“ wird mit Fahrradweg, Überführungen und fußläufigen ortsverbindenden Vernetzungen umgestaltet. Hin zum freien Feld soll es Übergänge geben bei einer einkalkulierten zukünftig möglichen Erweiterung des Baugebiets.

Das Wohngebiet für verschiedene Wohnformen mit Ein-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern umfasst insgesamt 2,7 Hektar. Zum Ortsrand hin soll sich die Bebauung auflockern.

Fläche im Bereich Nußbaumhecken soll in Mischgebiet umgewidmet werden

Bei der Siedlungsdichte waren entsprechend den Vorgaben des Nachbarschaftsverbands rund 55 Wohneinheiten je Hektar anvisiert. Aktuell liege man bei 146 Wohneinheiten im Ganzen und 54 Einheiten pro Hektar. Das entspreche einer Punktlandung, betonte Schöffler. Aber auch daran könne sich im weiteren Verlauf noch etwas ändern.

Flexibilität lässt der Plan auch bezüglich einer angedachten Quartiersgarage zu. Die Anzahl der erforderlichen PKW-Stellplätze soll differenziert nach Nutzung im weiteren Verfahrensverlauf ermittelt werden. Baurechtlich nachzuweisende Stellplätze der Einzel- und Doppelhäuser sind auf den jeweiligen Baugrundstücken vorgesehen.

0,3 Hektar des Gebiets sind Grün- und Verkehrsflächen vorbehalten. Beabsichtigt sind der Bau eines Spielplatzes sowie einer Kinderbetreuungseinrichtung.

Im dritten Beschluss stimmte der Rat der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Nußbaumhecken, Biegen/Durlacher Weg und Stockäcker zu. Der Nachbarschaftsverband wird mit der Anpassung des Flächennutzungsplans 2030 beauftragt. Damit soll die bislang als Friedhoferweiterungsareal verzeichnete Fläche in Mischgebiet umgewidmet werden.

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