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Der Disput zwischen Behörden und Eltern, die ihre Tochter mit Trisomie 21 in der Grundschule am Ort einschulen wollen, ist beendet. Regierungspräsidium und Schulamt kommen dem Wunsch der Eltern nach: Das Kind bleibt im Ort und erhält eine gezielte pädagogische Begleitung.