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Artenschutz

Haubenlerche bestimmt die Bauleitplanung in Linkenheim-Hochstetten

Die Erweiterung des Baugebiets „Biegen“ ist vorerst blockiert. Deswegen strebt die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten nun ein Alternativprojekt an.

Areal „Nußbaumhecken“ Linkenheim, grüne Freifläche neben Autostraße
Die Entwicklung des Areals „Nußbaumhecken“ ist im Gespräch. Foto: Alexander Werner

Bauleitung folgt Artenschutz: Diese Anmerkung auf der Verwaltungsvorlage für die Entwicklung des Neubaugebiets „Nußbaumhecken“ in der jüngsten Gemeinderatssitzung in Linkenheim-Hochstetten steht für ein anhaltendes Dilemma der Kommune.

Ein kleines Vorkommen der streng geschützten Haubenlerche hebelt weiterhin die Verwirklichung des ambitionierten Projekts „Carré am Markt“ im Neubaugebiet „Biegen/Durlacher Weg“ aus. Seit Vögel auf der nördlichen Erweiterungsfläche brüteten, sind auch die geplanten Erschließungen der beiden weiteren Bauabschnitte vorerst vom Tisch.

„Das Problem ist, dass wir wegen der Haubenlerche in nächster Zeit und Stand heute auch nicht in den nächsten drei bis vier Jahren an die Gebiete rankommen. Insofern müssen wir uns nach Alternativen umschauen“, beschrieb Bürgermeister Michael Möslang (CDU) den Ausgangspunkt für das nun in den Fokus gerückte Areal „Nußbaumhecken“.

Nachbarschaftsverband Karlsruhe ist über Planentwurf informiert

Es hatte bereits Eingang in das Gemeindeentwicklungskonzept gefunden, allerdings noch nicht in den Regional- und den Flächennutzungsplan (FNP). Möslang erläuterte, dass der Planentwurf des Regionalplans das Gemeindeansinnen bereits berücksichtige und der Nachbarschaftsverband Karlsruhe informiert sei. Die Anpassung des FNP sei bereits 2019 in Aussicht gestellt worden.

Auf dieser Basis beschloss der Gemeinderat jetzt, die weitgehend gemeindeeigene Erschließungsfläche des Gebiets „Nußbaumhecken“ bis auf Weiteres festzusetzen. Das potenzielle Neubaugebiet schließt sich nördlich an der Straße „Am Wall“ direkt nach der Rettungszentrale ans Baugebiet „Biegen“ an.

Das Problem ist, dass wir wegen der Haubenlerche in nächster Zeit nicht an die Gebiete rankommen.
Michael Möslang (CDU), Bürgermeister

Möslang erläuterte, dass es Teil des Biotopverbunds, aber nicht von Haubenlerchen besiedelt sei. Es umfasst 4,5 Hektar. Den Bedarf begründete Möslang mit Wohnraumanfragen von zahlreichen Familien aus dem Ort und der Umgebung sowie massiv gestiegenen Preisen für Wohneigentum und Mieten.

Zudem sprach er die Entwicklungsanfragen zur Ansiedlung von Gewerbe an und das Ziel, Verdichtungsdruck von der Bestandsbebauung zu nehmen. Der Entwurf sieht vor der Wohnbebauung in Richtung B36 entlang der Straße einen Hektar Gewerbeflächen vor. „Die Idee war dabei ein Grundzentrum mit Start-up- und Handwerkerhöfen sowie Büros“, führte Möslang aus.

Eine gute Basis für ein eigenes Energiekonzept

Die Mischung aus Gewerbe und Wohnen ergebe zudem eine gute Basis für eigenes Energiekonzept. „Dem Gemeinderat war es sehr wichtig, ein nachhaltiges energetisches Konzept zu entwickeln und den sozialen Wohnraum mitzudenken“, erklärte Möslang.

Aspekte sind Nahwärmenetz, optimierte Photovoltaik-Ausrichtung, Kleinwindkraftanlage, Blockheizkraftnetz, Vakuumentwässerung, eine nachhaltige Grundstücksvergabe und ein ökologisches Entsorgungskonzept. Weiterhin werde es auch darum gehen, einen guten Übergang vom Baugebiet in die freie Landschaft zu finden, ergänzte der Bürgermeister.

Dem Gemeinderat war es sehr wichtig, ein nachhaltiges energetisches Konzept zu entwickeln-
Michael Möslang (CDU), Bürgermeister

Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, die Energieagentur des Landkreises mit der Erstellung eines Angebots zur Ausarbeitung eines energetischen Quartierskonzepts zu beauftragen. Eine Eigentümer-Informationsveranstaltung für alle potenziell beteiligten Grundstückseigentümer ist vorgesehen.

Ferner erging der Auftrag an die Verwaltung, über eine beschränkte Ausschreibung einen Erschließungsträger zu finden. Der Ausschreibungszeitraum läuft ab jetzt bis Ende Januar. Die Vorstellung der beiden bestplatzierten Bewerber soll mit anschließender Entscheidung im Februar 2022 folgen.

Dem Erschließungsträger obliegen dann auch die Projektsteuerung und das Umlegungsverfahren mit Bodenordnung und Eigentümergesprächen.

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