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Bedenken wegen der Hygiene

Linkenheim-Hochstetten plant keine Badebereiche für Hunde

Auch Hunde würden sich im Sommer gern im See abkühlen. An vielen Seen ist das jedoch nur eingeschränkt erlaubt. Dabei kommt es immer wieder zu Verstößen.

Auch Hunde haben sich an die Baggerseeverordnung in Linkenheim-Hochstetten zu halten.
Auch Hunde haben sich an die Vorschriften der Baggerseeverordnungen zu halten. Foto: Kristin Laske

Nicht nur Menschen haben im Sommer das Bedürfnis, sich im Wasser abzukühlen. Wenn die Tage heiß sind, ist eine nasse Erfrischung auch für Hunde eine Wohltat. Doch die Vierbeiner dürfen nicht in alle Seen in der Region springen.

„Grundsätzlich dürfen sich Hunde in Eggenstein-Leopoldshafen außerhalb ausgewiesener Bade- und Liegezonen sowie des Naturschutzgebiets in mehreren Gewässern abkühlen“, sagt etwa Jonas Hartl vom Ordnungsamt Eggenstein-Leopoldshafen.

Ein klares Verbot für Hunde an Freizeitseen legen die Rechtsverordnungen zu den Baggerseen fest. Sie sind auf der jeweiligen Homepage von Stutensee, Weingarten, Dettenheim, Linkenheim-Hochstetten und Eggenstein-Leopoldshafen zu finden. Auch vor Ort sind die Regelungen ausgeschildert.

Ganzjährige Leinenpflicht

Die Verordnungen besagen: Herrchen und Frauchen dürfen ihre Hunde und anderen Tiere vom 1. Mai bis zum 30. September nicht in die Bade- und Liegezone mitbringen. In Linkenheim-Hochstetten gilt diese Regel bereits ab 1. April. Davon ausgenommen sind Blindenhunde, wie ausdrücklich in der Verordnung von Weingarten steht. Außerdem ist es in den Gemeinden ganzjährig verboten, Hunde unangeleint laufen zu lassen.

In Naturschutzgebieten wie dem „Altrhein Kleiner Bodensee“ in Eggenstein-Leopoldshafen gilt grundsätzlich ein Abkühl-Tabu für Hunde. Jonas Hartl teilt jedoch mit, dass es Anfragen gegeben habe, Bereiche der Freizeitseen Fuchs & Gros in Eggenstein und Mittelgrund in Leopoldshafen für Hunde freizugeben. Daher habe die Gemeindeverwaltung erst kürzlich geprüft, ob es möglich sei, einen Hundebadebereich auszuweisen, so Hartl. Er nennt unter anderem die räumlichen Einschränkungen an den Seen, die gegen dieses Vorhaben sprechen. Zudem habe sich die Gemeinde mit Blick auf bereits bestehende Möglichkeiten dagegen entschieden: Am Alten Hafen, am Rheinufer und am Baggersee Krieger dürfen sich Hunde abkühlen.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Tiere Parasiten übertragen.
Katja Beyerle, Gemeinde Linkenheim-Hochstetten

Auch die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten hat künftig nicht vor, bestimmte Abschnitte für Hunde freizugeben. Dafür nennt die Pressesprecherin der Gemeinde, Katja Beyerle, verschiedene Gründe. „Einige Bereiche der Seen sind Naturschutzgebiete“, teilt sie mit. Darüber hinaus habe das Gesundheits- und Veterinäramt hygienische Bedenken: „Es besteht die Möglichkeit, dass die Tiere den Hundebandwurm sowie sonstige Parasiten übertragen.“ Außerdem könnten sich die Badegäste durch die Vierbeiner gestört fühlen. So könne etwa das Sicherheitsbedürfnis der Eltern von Kindern und Kleinkindern nicht erfüllt werden. Sowohl der Gemeindevollzugsdienst als auch der Sicherheitsdienst würden kontrollieren, ob Besucher die Verordnung einhalten. „Regelverstöße sind an unseren Seen selten zu verzeichnen“, sagt Beyerle jedoch.

Immer wieder Regelbrüche

In Eggenstein-Leopoldshafen kommt es dagegen laut Hartl regelmäßig zu Regelbrüchen. „Je nach Verstoß kann mit einer reinen Ansprache und mündlichen Aufforderung reagiert werden“, sagt Hartl. Auch kostenpflichtige Verwarnungen seien möglich.

Beyerle betont, dass es in der Verantwortung der Halter liege, für anderweitige Abkühlungsmöglichkeiten zu sorgen. Sie schlägt Spaziergänge in den kühlen Wäldern der Gemeinde vor. Auch Ausflüge in der Nähe des Rheins würden eine Gelegenheit zum Abkühlen bieten.

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