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Gewerbegebiet in Hochstetten

Ölschlammmisere in Linkenheim-Hochstetten könnte vor Gericht landen

Für rund 20.000 Euro hat die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten Ölschlamm entsorgt. Das will sie dem mutmaßlichen Verursacher nun in Rechnung stellen und notfalls vor Gericht ziehen.

Hochstetter Gewerbering
Laufendes Verfahren: An die 60 Tonnen mit Öl versetzten Schlamms musste die Kommune im Kanalnetz im Nordosten des Hochstetter Gewerbering entsorgen. Die Polizei ermittelt. Foto: Alexander Werner

Die widerrechtliche Entsorgung großer Mengen von mit Öl durchsetztem Schlamm im Kanalnetz des Gewerbegebiets im Westen Hochstettens hat reichlich Aufsehen erregt, seit Linkenheim-Hochstettens Bürgermeister Michael Möslang (CDU) im März im Gemeinderat erstmals öffentlich über das spektakuläre Geschehen informierte. Die Verzögerung der Bekanntgabe der bereits im November entdeckten Verunreinigung hatte er damit erklärt, dass der potenzielle Verursacher nicht vorgewarnt und ihm zudem eine Stellungnahme ermöglicht werden sollte.

Das gesamte von der Kommune vorab entsorgte Material bezifferte Möslang auf rund 60 Tonnen. Die Kosten beliefen sich auf rund 20.000 Euro. Der Gemeinderat bewilligt jetzt rückwirkend eine überplanmäßige Ausgabe von 19.133 Euro. Zudem beauftragt er die Verwaltung, die Kosten für getätigte Reinigungsausgaben vom mutmaßlichen Verursacher zurückzuverlangen und diesen Anspruch gegebenenfalls gerichtlich zu verfolgen.

Kriminalpolizei ermittelt

Dieser Passus trägt der Aussage Möslangs Rechnung, dass von einem Widerspruch des Verursachers gegen den Bescheid auszugehen sei. Weil die Kriminalpolizei ermittle, habe man auf ein Ordnungsgeld verzichtet, „da der Verursacher nur einmal belangt werden kann“, erklärte der Bürgermeister. „Die Gemeinde muss sich auf die Abwassersatzung beschränken und kann nur ein Ordnungsgeld von 1.000 Euro verlangen.

Das halten wir für sehr tiefgestapelt und wollen möglichen Sanktionierungen durch Kriminalpolizei oder Regierungspräsidium nicht vorausgreifen. Deswegen beschränken wir uns auf die Reinigungskosten“, führte er aus. Für die Umweltbelange seien die Fachbehörden zuständig. Man hoffe, dass diese die Sache intensiv weiterverfolgen.

Der Verursacher kann nur einmal belangt werden.
Michael Möslang, Bürgermeister

Die Kommune hatte das Regierungspräsidium mit der Abteilung Anlagenüberwachung, das Landratsamt als Untere Naturschutzbehörde und den Polizeivollzugsdienst mit der Sondereinheit für Umweltdelikte umgehend informiert. Das Landratsamt habe geprüft, ob eine Einleitung auch vom Nachbargrundstück erfolgt sein könnte, was ausgeschlossen wurde, ergänzte Möslang. Er räumte ein, dass er nicht sagen könne, ob womöglich ein Dritter nachts den Schlamm eingespritzt habe. Allerdings erscheint das unwahrscheinlich.

Gemeinde geht nicht von Versehen aus

Möslang betonte, dass alle Fakten auf den potenziellen Verursacher hindeuteten. Angesichts der Gesamtmenge des Schlamms geht die Gemeinde nicht von einem Versehen aus. Sie ist sich sicher, den Schlamm einem bestimmten Verursacher zuordnen zu können. Ursächlich dafür seien die Lage und Verteilung des Schlamms im Kanalnetz.

Dazu käme die Tatsache, dass auf einem der Bilder der Kamerabefahrung deutlich Öl-Schlammumrandungen und Ausflussreste aus dem Kanalanschluss des mutmaßlichen Verursachers ersichtlich seien. Nach einer ersten Befahrung im November mit folgender Reinigung fanden sich bei einer zweiten Befahrung neue Schlammmengen, die wiederum entsorgt werden mussten.

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