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Mit Beschäftigungserlaubnis

Nach Urlaubs-Ärger: jetzt doch Schutzstatus für ukrainische Familie aus dem Landkreis Karlsruhe

Eine ukrainische Flüchtlingsfamilie erhält im Landkreis Karlsruhe nun doch den vorübergehenden Schutzstatus, obwohl sie aus dem Urlaub in Ägypten nach Deutschland eingereist ist.

Für Menschen aus der Ukraine ist der Zugang zum deutschen Rentensystem erschwert: Erst wenn sie fünf Jahre Beiträge bezahlt haben, können sie auch eine Rente beziehen.
Weil sie aus dem Ägypten-Urlaub nach Deutschland einreisten, sollte einer ukrainischen Familie im Landkreis Karlsruhe der Schutzstatus verweigert werden. An dieser Entscheidung gab es scharfe Kritik. Foto: Jens Büttner/dpa

Das Justizministerium habe mitgeteilt, dass keine Bedenken bestünden, der Familie eine sogenannte Fiktionsbescheinigung zu erteilen, teilte das Landratsamt am Freitag mit.

Mit dieser sei auch eine Beschäftigungserlaubnis verbunden. „Die Ausländerbehörde wird das Dokument umgehend ausstellen und mit der Familie Kontakt aufnehmen.“

Der Schutzstatus und damit verbundene Sozialleistungen waren der Familie aus der Stadt Charkiw in der Ostukraine zunächst verwehrt geblieben, weil sie während des russischen Angriffs auf ihre Heimat in Ägypten Urlaub gemacht hat und deshalb aus einem Drittland außerhalb der EU eingereist ist. Der baden-württembergische Flüchtlingsrat hatte das scharf kritisiert und von einer Regelungslücke gesprochen.

Die sogenannte EU-Massenzustromrichtlinie bietet ukrainischen Flüchtlingen seit Anfang März eigentlich schnellen Zugang zu verschiedenen Bereichen des Lebens im Aufnahmeland.

Sie bekommen ohne langwieriges Asylverfahren sofort etwa eine medizinische Grundversorgung oder Sozialleistungen. Das gilt bislang allerdings nicht für die Einreise aus Drittstaaten außerhalb der EU.

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