In Eggenstein herrscht Entsetzen: Erneut hat der Baumfrevler drei junge Spitzahorn-Bäume in der Hauptstraße angesägt und dabei so schwer beschädigt, dass sie entfernt werden mussten. Das neue Baum-Trio war im Dezember gepflanzt worden. Zuletzt hatte der Unbekannte die Bäume im Mai des vergangenen Jahres malträtiert.
Der achte Streich
Sein Unwesen treibt der Baumsäger schon seit mehr als vier Jahren. Erstmals aktiv geworden war er im November 2014. Die jüngste Attacke war die inzwischen achte auf die drei Bäume im Ortskern. Die Gemeinde entdeckte die Einschnitte knapp unterhalb der Haltegurte bereits am Dienstag vor einer Woche. Beim letzten Mal waren die Bäume knapp über dem Boden angesägt worden.
Schaden von 14 000 Euro
Mittlerweile beläuft sich der Schaden an den Bäumen auf rund 14 000 Euro. Allein die Anschaffung und das Pflanzen der neuesten Spitzahorne kostete 1 700 Euro, wie Regine Hauck, Referentin des Bürgermeisters, auf BNN-Anfrage mitteilt. Und die Kosten werden weiter steigen: Weil die anderen Bäume der Allee in den vergangenen Jahren kontinuierlich wachsen konnten, würde jeder Jungbaum hinterherhinken. Damit der Größenunterschied nicht zu deutlich wird, muss der Bauhof etwas größere Exemplare setzen – die kosten die Gemeinde mehr Geld.
Bäume werden im Herbst ersetzt
Dennoch lässt sich die Verwaltung derzeit (noch) nicht von ihrem Ziel abbringen. Im Herbst sollen die drei Spitzahorne erneut ersetzt werden. Sich dem Baumhasser geschlagen zu geben und die drei Einfassungen an der Hauptstraße künftig nicht mehr zu bepflanzen, steht nicht zur Debatte. „Bäume erfüllen eine wichtige Funktion für das Kleinklima. Oder erinnern wir uns an den vergangenen Sommer: Wer war da nicht froh, wenn er unter einem Baum etwas Schatten finden konnte?“, fragt Regine Hauck, die aber auch einschränkt: „Ewig gehen wir das bestimmt nicht mit.“
Belohnung verdoppelt
Sowohl das Motiv als auch die Identität des Unbekannten liegen nach wie vor völlig im Dunkeln. „Er hat wirklich oft Glück gehabt, dass ihn niemand gesehen hat“, sagt Regine Hauck. Deswegen setzt die Gemeindeverwaltung auch weiterhin auf Hinweise aus der Bevölkerung. Die Belohnung dafür hat sie nach dem jüngsten Vorfall auf 2 000 Euro verdoppelt.
Videoüberwachung ist nicht möglich
Denn viel mehr bleibt ihr nicht: Das Naheliegende – den Bereich von einer Kamera überwachen zu lassen und den Täter so auf frischer Tat zu ertappen – ist nicht möglich. Florian Herr von der Pressestelle des Polizeipräsidiums in Karlsruhe erklärt es so: „So krass es klingt und so ärgerlich die ganze Sache ist – den öffentlichen Verkehrsbereich zu überwachen und damit die Grundrechte einzelner Bürger zu verletzen, nur um eine ‘Bagatelle’ wie diese Sachbeschädigung aufzuklären, steht in keinem Verhältnis.“
„Hört das denn nie auf?
Auf Facebook jedenfalls sorgt der Baumfrevler wieder einmal für Aufregung: Der Online-Beitrag der BNN wird nicht nur zigfach geteilt, auf den BNN-Facebook-Seiten und in den Ortsgruppen von Eggenstein-Leopoldshafen, Linkenheim-Hochstetten wird auch fleißig kommentiert. Die einen fragen sich, was der Täter bezweckt. „Was soll das denn?“ Andere betonen, wie verfahren die Situation inzwischen ist: „Hört das denn nie auf? Das ist wirklich nicht mehr witzig“, schreibt eine Frau. „Was läuft nur schief in dieser heutigen Welt?“, kommentiert ein Mann. „Unglaublich“ und „unvorstellbar“ heißt es da. Und wieder Andere sagen dem Täter zu viel Freizeit nach: „Manche haben einfach zu viel Langeweile.“
Videoüberwachung
Die Videoüberwachung wird durch Paragraf 4 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geregelt. Dort heißt es, dass die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume nur zulässig ist, soweit sie zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
Weiter heißt es: „Der Umstand der Beobachtung und der Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennbar zu machen.“