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Kritik an Polizeiaktion

Lkw-Durchfahrtsverbot an B10 in Pfinztal ist beim Lärmschutz nicht effizient

Der Pfinztaler CDU-Vorsitzenden Frank Hörter, Mitglied im Gemeinderat Pfinztal und im Kreistag des Landkreises Karlsruhe, kritisiert die Lkw-Kontrolle auf der B10 zwischen Söllingen und Kleinsteinbach. Er bezeichnet die Verkehrskontrolle wegen des Lkw-Durchfahrtsverbots, auch für die verkehrsgeplagten Bürger in Pfinztal, als „eine reine Alibi-Veranstaltung der Polizei mit falscher Außenwirkung“.

Tempo 30 und keine Lkw: Die B10 in Berghausen ist seit Jahrzehnten massiv vom Verkehr belastet. Die Einschränkungen bringen gefühlt keine Erleichterung.
Tempo 30 und keine Lkw: Die B10 in Berghausen ist seit Jahrzehnten massiv vom Verkehr belastet. Die Einschränkungen bringen gefühlt keine Erleichterung. Foto: Müller

Der Pfinztaler CDU-Vorsitzenden Frank Hörter, Mitglied im Gemeinderat Pfinztal und im Kreistag des Landkreises Karlsruhe, kritisiert die Lkw-Kontrolle auf der B10 zwischen Söllingen und Kleinsteinbach.

„Reine Alibi-Veranstaltung“

Er bezeichnet die Verkehrskontrolle wegen des Lkw-Durchfahrtsverbots, auch für die verkehrsgeplagten Bürger in Pfinztal, als „eine reine Alibi-Veranstaltung der Polizei mit falscher Außenwirkung“. Er ist überzeugt: „Mit der Verkehrskontrolle abzuwarten, bis die Baustelle auf der A8 beendet ist, und außerdem noch in der falschen Richtung zu kontrollieren, ist ein fragwürdiges Vorgehen“.

Erschwerend komme hinzu, dass die Aussage, bei der B10 greife der 75-Kilometer-Radius für Anlieferungen beim Lkw-Durchfahrtsverbot, nicht zutreffe und eine falsche Wirkung nach außen erzeuge. „Wenn es Polizei und Behörden daran liegt, Pfinztal verkehrlich zu entlasten, dann würde ein Blick in die Frachtpapiere reichen, um ein Vergehen festzustellen“, meint Hörter. Aufwendige technische Kontrollen seien unnötig. Die Sperrung könne in Navigationssystemen hinterlegt werden, sodass jedem Lkw-Fahrer der Verstoß bewusst werde. „Eine Kontrolle am Ersinger Kreuz mit der polizeilichen Aufforderung zur Umkehr für den unzulässigen Lkw-Verkehr, hätte viel eher zum Erfolg geführt.“

Keine Lkw über 7,5 Tonnen

Für die B10 in Berghausen gelte eine Sperrung für den Schwerverkehr ab 7,5 Tonnen, die zumindest an den verkehrsrelevanten Strecken beschildert sei, erklärt Bürgermeisterin Nicola Bodner. Von diesem Verbot sei der Anliegerverkehr ausgenommen, der 75-Kilometer-Radius spiele keine Rolle. „Auch wenn die Kontrolle in Söllingen stattgefunden hat, ist offensichtlich, dass Schwerverkehr aus Richtung Berghausen das Verbot bereits missachtet haben musste.

Der Schwerverkehr in Richtung Berghausen hatte keine andere Möglichkeit, als bei der Weiterfahrt ebenfalls das Verbot zu missachten“, erläutert Bodner. Bauarbeiten auf den Autobahnen 5 und 8 trügen dazu bei, dass zusätzlicher Verkehr durch Pfinztal rolle. Bei der Kontrolle seien keine Lkw aufgefallen, die auf der Bundesstraße nicht hätten fahren dürfen, merkt Nicola Bodner an.

Ausweichstrecke für Autobahn

Wenn die Autobahn gesperrt sei, werde der Verkehr über Ausweichstrecken geleitet, eben auch über die B10 und auch die B293, erklärt Knut Bühler, Erster Landesbeamter und Stellvertreter des Landrats: „Dann ist das Durchfahrtsverbot für Lkw außer Kraft.“

Generell aber wäre es zum Schutz der Anwohner an der B10 vor Verkehrslärm besonders wichtig, dieses Verbot für Lkw über 7,5 Tonnen, das viel weiter gehe als das für solche über zwölf Tonnen, zu kontrollieren, sagt die Bürgermeisterin. Wo es missachtet werde, müsse es die Polizei durchsetzen. Nach der aktuellen Kontrolle sollten also unbedingt weitere folgen.

Umfahrung nicht schneller

Bühler sieht unterdessen ein grundsätzliches Problem: Auch wenn der Verkehr auf der Autobahn zähflüssig fließe, sollten die Fahrzeuge – und zwar Pkw wie Lkw – auf der Autobahn bleiben. Denn auf den Umfahrungsstrecken gehe es in den meisten Fällen nicht schneller voran, nicht selten sogar noch langsamer. In dem Zusammenhang verweist Bühler auf verschiedene Baustellen im Landkreis, die zu problematischen Verkehrssituationen führen: nicht nur auf der A8. Aber etwa auch, wenn Verkehr über die Kleinsteinbacher Bockstalstraße zur A8 fahre. Auf Pfinztal wirke sich die Sperrung der Jöhlinger Straße in Weingarten aus, weil der Verkehr über B10 und B293 ausweichen müsse.

Als Beispiel führt Bühler die erledigte Baustelle mit Vollsperrung auf der B292 bei Östringen im nördlichen Landkreis hin, die für viel Verdruss gesorgt hatte. Probleme sieht der Erste Landesbeamte auch auf der L554 in Unteröwisheim.

„Lärmschutz ist Grundrecht“

In allen Fällen betrachtet er ein Durchfahrtsverbot für Lkw über zwölf Tonnen im Blick auf Lärmschutz als nicht sehr effizient. Zumal die Beanstandungsquote sehr gering sei. Aber: „Lärmschutz ist ein Grundrecht, weil Lärm die Gesundheit schädigen kann“, sagt Bühler. Die rechtlichen Möglichkeiten seien ausgeschöpft. Für Verbesserungen müssten neue rechtliche Grundlagen geschaffen werden.

Tempo 30 auf Durchgangsstraßen habe sich dagegen günstig ausgewirkt. Und: „In Pfinztal haben wir kein Tempoproblem, sondern eines mit Verkehrsmengen und Verkehrsarten“, stellt Knut Bühler klar.

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