Was war passiert? Bereits am Freitagnachmittag hatte das Unternehmen auf Facebook einen Post abgesetzt, in dem es um Unterstützung für Anis, seinem „fähigsten Auszubildenden“, bat. Dem jungen Mann aus Pakistan schien die Abschiebung zu drohen. Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe hatte seinen Asylantrag schon abgelehnt.
Vergangene Woche dann erreichte ihn die Nachricht, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim die Berufung gegen das Urteil aus Karlsruhe nicht zulassen wird. Weitere Rechtsmittel schloss der VGH aus. Damit hatte auch die letzte Instanz Anis’ Asylantrag abschlägig beschieden.
Raus aus Deutschland bis Mitte September?
Laut NFC Mahler sollte der junge Mann Deutschland bis Mitte September verlassen. Geflüchtet war er seinerzeit, weil er der Glaubensgemeinschaft Ahmadiyya angehört, deren Angehörige in Pakistan unterdrückt und verfolgt werden.
Die Glaubensgemeinschaft Ahmadiyya Muslim Jamaat versteht sich als islamische Reformbewegung und hat nach eigenen Angaben mehrere Millionen Angehörige in rund 200 Ländern. In Pakistan leben nach Schätzungen des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) zwischen 126 000 und mehreren Millionen Ahmadi. In Deutschland zählt die Gruppe nach eigenen Angaben 50 000 Mitglieder. In vielen islamisch geprägten Ländern werden die Ahmadi als Anhänger einer Sekte verfolgt oder diskriminiert – auch in Pakistan. In einem Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts von 2013 heißt es: „Die Verfolgungswahrscheinlichkeit von bekennenden Ahmadis in Pakistan muss als sehr hoch eingeschätzt werden.“
In Deutschland genießt die Ahmadiyya-Gemeinschaft in Hamburg und Hessen den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts. Damit ist sie etwa den Kirchen rechtlich gleichgestellt. In Karlsruhe veranstaltet die Ahmadiyya-Gemeinschaft jährlich den Deutschen Islamkongress. In der Messe Rheinstetten trafen sich zuletzt im Juli Zehntausende Muslime.
„Dieses Urteil wollen, können und werden wir nicht einfach so hinnehmen“, schrieb die Firma Mahler, die ihrem Mitarbeiter bereits eineinhalb Jahre vor Ende seiner Ausbildung eine Festanstellung garantiert. Das Unternehmen bat die Netz-Gemeinde um Ideen und Anregungen. Das Echo war enorm.
Es ist unglaublich,was sich da entwickelt hat.Geschäftsführer Alexander Meinzer
was sich da entwickelt hat.
Am Montagnachmittag – 72 Stunden, nachdem der Post online ging – hatten Anis und Geschäftsführer Alexander Meinzer wieder Hoffnung geschöpft. Meinzer veröffentlichte ein zweites Statement auf Facebook, in dem er auch auf kritische Stimmen der Internet-Nutzer einging.
Immer wieder bekamen sie am Wochenende den Tipp, eine Ausbildungsduldung zu beantragen. Dass ihm dieser Weg offen steht, war bis dahin weder dem Azubi noch seinem Arbeitgeber bekannt. Zuvor wäre ein solcher Antrag aber auch nicht möglich gewesen. „Um eine Ausbildungsduldung bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen zu können, muss der Asylantrag letztinstanzlich abgelehnt worden sein“, informiert Knut Bühler, Erster Landesbeamter im Landratsamt Karlsruhe auf Anfrage der BNN. „Die Ausbildungsduldung ist die Aussetzung der Ausreisepflicht. Aber solange sich jemand im Asylverfahren befindet, ist er ja noch nicht ausreisepflichtig“, so Bühler weiter.
Ich bin glücklich, dass mein Arbeitgeber so hinter mir steht und hoffe, dass sich jetzt alles positiv für mich entwickeltAzubi Anis
An eine Ausbildungsduldung könnte sich eine Beschäftigungsduldung anschließen. Zuständige Ausländerbehörde ist die Stadt Stutensee. Dort hat Anis seinen Antrag noch am Montag abgegeben. „Ich bin glücklich, dass mein Arbeitgeber so hinter mir steht und hoffe, dass sich jetzt alles positiv für mich entwickelt“, sagte der junge Mann später in beinahe perfektem Deutsch.
Wann er mit einem Bescheid rechnen kann, ist momentan unklar: „Die abschließende Entscheidung über die Erteilung einer Ausbildungsduldung liegt beim Regierungspräsidium Karlsruhe, mit dem wir in Kontakt sind“, teilt die Stadtverwaltung Stutensee mit.“
Absage an die Medien
Die Medienanfragen von Bild und Co lehnte Alexander Meinzer ab. „Uns geht es nicht darum, große Politik zu machen oder das Thema medial auszuschlachten. Für uns ist es das Schönste, wenn wir Anis helfen können und er auch in Zukunft bei uns arbeitet.“
Flüchtlinge aus Pakistan
Die Chancen von Menschen pakistanischer Herkunft auf Asyl in Deutschland sind gering. Die Schutzquote liegt nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei 5,4 Prozent. Von 2 387 Entscheidungen über Asylanträge fielen im ersten Halbjahr 2019 insgesamt 130 positiv aus. In 974 Fällen wurde der Asylantrag abgelehnt. 1 283 Fällen wurden in die Kategorie sonstige Verfahrenserledigungen eingereiht. Dazu zählt zum Beispiel die Zuständigkeit eines anderen europäischen Staates aufgrund der Dublin-Verordnung. In Baden-Württemberg wurden 2018 von 232 Asylanträgen pakistanischer Staatsangehöriger 24 bewilligt, wie aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Rainer Hinderer hervorgeht. Das sind rund zehn Prozent. Der Karlsruher Landtagsabgeordnete Alexander Salomon (Grüne) beschäftigt sich im Petitionsausschuss auch mit abgelehnten Asylanträgen. Den Fall aus Stutensee kennt er: „Ich verstehe nicht, wie man solch gut integrierte Menschen, für die sich auch zahlreiche andere Personen einsetzen, abschieben muss.“ Es brauche deutlich bessere Regeln „für die, die sich integrieren, auf eigenen Beinen stehen und ihr Leben ordentlich führen wollen.“ Der Linken-Bundestagsabgeordnete Michel Brandt aus Karlsruhe erklärte: „Ich fordere die Landesregierung Baden-Württemberg auf, ihm eine Beschäftigungsduldung zu erteilen.“