Das Ordnungsamt Stutensee appelliert in einer Mitteilung der Stadtverwaltung an Autofahrer, den Gehweg „nur im zulässigen Umfang in Anspruch zu nehmen“. Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Parken auf Gehwegen. Schilder oder Markierungen können dieses Verbot teilweise aufheben, wo diese Schilder nicht aufgestellt sind, sei der Gehweg freizuhalten.
Durch unzulässiges Parken auf Geh- und Radwegen müssen Fußgänger sowie Radfahrer häufig auf viel befahrene Straßen ausweiche, teilt die Stadtverwaltung mit. Ebenso können gefährliche Situationen für Menschen mit Kinderwägen oder Gehhilfen entstehen.
Zuparken von Rettungswegen verhindert schnelles Durchkommen
Zudem ist das Laufen auf der Straße vielerorts mit einem erheblichen Gefahrenpotential verbunden. Auch das Zuparken oder Zustellen von Feuerwehr- und Rettungswegen verhindert das schnelle Durchkommen von Rettungsfahrzeugen zum Einsatzort, wo jede Sekunde zur Rettung von Menschenleben zählen kann.
Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg im Mai diesen Jahres einen Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr geregelt.
Demnach liegt eine Behinderung für Fußgänger dann vor, wenn die Mindestbreite für Gehwege von 1,50 Metern, einschließlich des Sicherheitsraums, unterschritten wird. Verstöße werden durch den Gemeindevollzugsdienst kontrolliert und mit Bußgeldern geahndet, so die Stadtverwaltung.