Der Kreistag hat die Verwaltung um Landrat Christoph Schnaudigel in seiner vergangenen Sitzung damit beauftragt, Kriterien für den Standort einer neuen Restabfalldeponie der Klasse 2 zusammenzutragen.
Auf der neu zu errichtenden Halde sollen während rund 60-jährigem Betrieb 1,3 Millionen Kubikmeter sogenannter mineralischer Abfälle gelagert werden. Zu diesen gehört auch der Müll aus dem Rückbau der Kerntechnischen Entsorgung Karlsruhe in Eggenstein-Leopoldshafen und des Kernkraftwerks in Philippsburg gehören wird.
Die Kreisverwaltung möchte ein Fachbüro mit der Ermittlung der Kriterien beauftragen, diese sollen dem Kreistag im Sommer vorgelegt werden. Auf ihnen wird letztlich auch die Öffentlichkeitsbeteiligung am Projekt fußen, die wiederum weitere Kriterien für einen Standort hervorbringen kann. Ende des Jahres sollen die Voraussetzungen, die der künftige Standort erfüllen muss, dann feststehen.
Landratsamt spricht von ergebnisoffener Suche
Startet die Suche also tatsächlich bei null oder hat die Verwaltung bereits Flächen im Blick, die geeignet wären? Das Landratsamt beantwortet diese Frage mit einem deutlichen Nein. „Potenzielle Flächen ergeben sich erst aus einer ergebnisoffenen Standortsuche nach den vom Kreistag endgültig festgelegten Kriterien“, teilt die Pressestelle mit.
Selbst, welche Grundfläche nötig ist, steht noch nicht fest. Das hänge maßgeblich von den räumlichen Gegebenheiten ab. Aber: „Unter idealen Umständen liegt der Flächenbedarf bei rund 15 Hektar“, heißt es weiter.
Das schätzt auch Andreas Bieberstein, Spezialist für Deponiebau am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), als realistisch ein. Er erklärt: „Das technische Regelwerk in einem solchen Fall ist die Deponieverordnung des Bundes.“ Sie nennt Anforderungen an den Standort, den natürlichen Untergrund und das sogenannte Basisabdichtungssystem.
Schutz von Trinkwasser oder Naturschutzgebieten wichtig
Die Gesteine im Untergrund sollten die Ausbreitung von Schadstoffen behindern und mindestens einen Meter Abstand vom Grundwasser haben. „Darüber muss eine Basisabdichtung aus verschiedenen Schichten geschaffen werden“, so Bieberstein.
Auf Trinkwasser-, Naturschutzgebiete oder Biotope muss besondere Rücksicht genommen werden und der Abstand zu sensiblen Bereichen wie Wohn- oder Erholungsgebieten muss eingehalten werden. „Der Vorschlag des Fachbüros kann aber auch über die rechtlichen Anforderungen hinausgehende Kriterien enthalten“, schreibt das Landratsamt.