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Aufsichtspflicht der Eltern

Tipps von der DLRG Nordhardt: Worauf Eltern beim Badeausflug achten sollten

Bei fast 40 Grad zieht es die Menschen auch im Karlsruher Norden an Baggerseen. Die DLRG-Ortsgruppe Nordhardt warnt vor Unachtsamkeit bei der Aufsicht badender Kinder.

DLRG-Einsatz im Baggersee
Regelmäßig trainiert die DLRG-Ortsgruppe Nordhardt Rettungseinsätze verschiedenster Art, wie etwa die Bergung von verletzten oder erschöpften Schwimmern. Foto: Andrea Baron

An einigen der frei zugänglichen Badegewässer kommt an den Wochenenden die DLRG-Ortsgruppe Nordhardt zum Einsatz, deren Vorsitzender Johannes Büsing ist. Er weiß, worauf die Lebensretter achten müssen.

Ein heikles Thema ist etwa das Handy. „Ertrinken ist die zweithäufigste Todesursache bei Kindern im Alter zwischen fünf und 14 Jahren“, mahnt der Experte.

Bei einem Badeausflug dürften die Eltern ihre Kinder keinesfalls aus den Augen lassen, sofern diese noch nicht sicher schwimmen könnten. „Ein kleiner Moment der Ablenkung, wie der Blick auf das Smartphone, kann ausreichen, dass einem Kind etwas zustößt.“

Das beginnt mit dem Planschbecken im eigenen Garten.
Johannes Büsing, Vorsitzender der DLRG-Ortsgruppe

Das gelte nicht nur für den heimischen Baggersee, das Schwimmbad oder den Strandausflug ans Meer: „Das beginnt mit dem Planschbecken im eigenen Garten“, erklärt der DLRG-Chef der Ortsgruppe Nordhardt.

Denn schon geringe Wassertiefen reichten aus, um zu gefährlichen Fallen zu werden, da Kinder in einer solchen Lage oftmals hilflos seien. Die kleinen Badegäste sollten daher auch zuhause unbedingt mit Schwimmhilfen ausgestattet werden – am besten mit einer Rettungsweste.

Das Seepferdchen reicht nicht aus

„Erst wenn die Kleinen sicher schwimmen können, kann man als Eltern in Wassernähe etwas entspannter sein. Als sicherer Schwimmer gilt man dann, wenn mindestens die Prüfung zum Deutschen Schwimmabzeichen in Bronze abgelegt werden kann. Das Seepferdchen reicht hingegen noch nicht aus“, so Büsing.

Der Experte rät darüber hinaus zu einem umsichtigen Umgang mit Luftmatratzen. Das Plantschen im kühlen Nass mag lustig sein, birgt aber Gefahren. Zum Beispiel dann, wenn die Matratze Luft verliert. Hat man dann noch ein Kind mit dabei, könne die Situation sehr schnell gefährlich werden.

Worauf Bademeister in den 7.000 Hallen- und Freibädern in Deutschland genau zu achten haben, regelt die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen mit ihrer Geschäftsstelle in Essen und 1.500 Mitgliedern.

Bis zum 7. Lebensjahr haben Eltern die Aufsichtspflicht

Im Regelwerk heißt es unter anderem: „Trotz des angestrebten hohen Standards gilt die Eigenverantwortung des Badegastes, sich und andere nicht in Gefahr zu bringen. Kinder und Nichtschwimmer bedürfen einer kontinuierlichen Überwachung durch Eltern und Begleitpersonen. Für sie sind, soweit möglich, gekennzeichnete Badbereiche vorzuhalten.“

Saunameisterin Heike Steinhäuser-Dehm vom Walzbachbad in Weingarten kann von der Problematik der elterlichen Aufsicht ein Lied singen.

„Bei Kindern bis zu sieben Jahren haben Eltern generell die Aufsichtspflicht. Ab sieben Jahren dürften Kinder theoretisch allein ins Bad, wenn sie nachweislich schwimmen können“, erklärt sie. Immer öfter muss sie beobachten, wie Eltern gebannt auf ihre Handys starren und sich der Nachwuchs unbemerkt in Richtung Wasser aufmacht. Oftmals ohne Schwimmflügel oder Weste.

„Wenn sich ein Kind Richtung Schwimmbecken bewegt, ohne von einem Erwachsenen begleitet zu werden, halte ich es immer an und frage, welche Schwimmkenntnisse es hat“, so die Badangestellte. Was nur wenige wissen: Nichtschwimmer-Kids dürfen ohne Begleitung erst gar nicht in den Badebereich.

Nicht immer zeigten die Badegäste dann Verständnis für die sinnvollen Regeln eines Badbetriebes. „Mit dem respektvollen Miteinander sieht es nicht mehr so gut aus wie noch vor einigen Jahren. Vor allem Kinder und Jugendliche benehmen sich ziemlich rücksichtslos und sind frech. Ich kann es mir auch nicht genau erklären. Vielleicht haben die Eltern einfach keine Zeit mehr für sie“, mutmaßt die Saunameisterin.

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