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Am Donnerstag geht es weiter

Weingartener Beil-Attacke vor dem Landgericht Karlsruhe: Im Wahn den Vater angegriffen

Vor dem Schwurgericht des Landgerichts Karlsruhe wird der Fall der Weingartener Beil-Attacke verhandelt. Der 40-jährige Beschuldigte ist zurzeit im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden in Wiesloch untergebracht. Vor Gericht sagte er, dass er in seinem Vater einen Dämon sah, den es zu töten galt.

Die Idylle trügt: Im Dezember hat in Weingarten ein heute 40-Jähriger seinen Vater mit einem Beil und einem Teleskopschlagstock attackiert. Der Fall wird nun vor dem Landgericht Karlsruhe verhandelt.
Die Idylle trügt: Im Dezember hat in Weingarten ein heute 40-Jähriger seinen Vater mit einem Beil und einem Teleskopschlagstock attackiert. Der Fall wird nun vor dem Landgericht Karlsruhe verhandelt. Foto: Thilo Kampf

Wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung muss sich seit Montag ein 40-Jähriger Mann aus Weingarten vor dem Landgericht Karlsruhe verantworten. Im Dezember hatte er mit einem Beil und einem Teleskop-Schlagstock seinen Vater attackiert.

Der Vater wurde bei der Auseinandersetzung verletzt. Die Tat hat Erschütterung und Entsetzen ausgelöst (die BNN berichteten). „Schuldig im Sinne der Anklage“, schluchzte der Beschuldigte vor Gericht.

Es tue ihm von ganzem Herzen leid. Der Mann ist zurzeit im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden (PZN) in Wiesloch untergebracht.

Filme im Kopf

Er habe Bilder von Filmen im Kopf gehabt, in denen er der Hauptdarsteller gewesen sei, sagte der Handwerker. Er berichtete von Weltrettung und Weltuntergang, Krise und Krieg gegen das Böse.

Der Zustand habe sich mit der Corona-Krise verschlechtert und habe Ängste geschürt. Er habe sich Ausrüstung wie Armbrust, Jagdmesser oder ein Beil zugelegt – um im Notfall jagen zu können, wie er sagte.

Den Teleskop-Schlagstock habe er sich zur Selbstverteidigung gekauft. Cannabis, das er als Schmerztherapie wegen eines Rückenleidens nehme, habe wohl die Psychose ausgelöst. Diese habe er seit Anfang Januar allerdings nicht mehr.

Vater konnte Beil abblocken

„Du bist der Dämon und ich muss dich töten“, habe sein Sohn zu ihm gesagt, berichtete der 64-jährige Vater im Zeugenstand. So etwas habe er noch nie erlebt. Aus heiterem Himmel habe er einen Schlag auf den Kopf bekommen. Bei dem Kampf mit dem Sohn hat sich der Vater, so wurde vor Gericht deutlich, auch fünf Rippen gebrochen.

Das Beil habe der Vater mit beiden Händen festgehalten und konnte es rechtzeitig abblocken. Deshalb sei er durch das Beil nicht verletzt worden. Die Auseinandersetzung verlagerte sich nach draußen. Ein Nachbar, der versuchte, die beiden zu trennen, berichtete von Hilferufen des Vaters. Der Sohn habe sich in das Konzept, das er „zusammengebastelt“ habe, hineingesteigert, so der Vater.

Enge familiäre Bindung

Die Staatsanwaltschaft wollte wissen, wie sich der Beschuldigte und der Rest der Familie nun die Zukunft vorstellen. Beide, sowohl der Sohn als auch der Vater, schilderten die eigentlich enge Bindung der Familie.

Der 40-Jährige lebte zusammen mit seinen Eltern in einem Haus. „Er kann auch wieder dort wohnen, wenn er wieder rauskommt“, so der Vater. Man vermisse den Sohn, die Sache sei passiert, sagte der 64-Jährige schluchzend.

Man telefoniere täglich. Er habe mit seiner Frau frühzeitig einen Psychologen aufgesucht – die Situation hätten sie gut verarbeitet.

Psychische Störung als Ursache

Wie die sachverständige Psychiaterin ausführte, leidet der Beschuldigte mit großer Wahrscheinlichkeit an einer psychischen Erkrankung. Er befinde sich zurzeit auf der Rehabilitationsstation der PZN.

Die Eingangsvoraussetzungen für Paragraf 20 des Strafgesetzbuches – Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen – sah sie erfüllt. Die Aussetzung des Maßregelvollzugs (die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung) zur Bewährung könnte sie sich unter engen Auflagen vorstellen. Am Donnerstag wird um 9 Uhr am Landgericht weiterverhandelt.

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