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Angebote zum Sofortverzehr

Essen und trinken ist auf dem Wochenmarkt in Weingarten nun erlaubt

Der Wochenmarkt belebt seit mehr als einem Jahr den Kirchplatz in Weingarten. Nur essen oder trinken durfte man dort gekaufte Waren nicht. Dieses Verbot hat der Gemeinderat nun gekippt.

Stände und Besucher auf dem Weingartener Wochenmarkt
Platz zum geselligen Treffen: Sieben Stände sind teilweise wechselnd auf dem Weingartener Wochenmarkt vertreten. Foto: Marianne Lother

Im November 2021 wurde der Wochenmarkt auf dem Weingartener Kirchplatz installiert. Der damalige Leiter des Ordnungsamts hatte dazu eine Marktsatzung entworfen. Diese enthielt einen umfangreichen Katalog von Bestimmungen, darunter 30 Punkte möglicher Ordnungswidrigkeiten.

Der Entwurf löste bei den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses Diskussionsbedarf aus, insbesondere dieser Absatz: „Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr dürfen nicht angeboten werden.“

Beschicker wollen mehr Aufenthaltsatmosphäre in Weingarten

Seinerzeit schon hatten sich jedoch mehrere Mitglieder des Gremiums genau solche Angebote gewünscht. Jörg Kreuzinger (CDU) dachte an Espresso und Bratwurst, Wolfgang Wehowsky (SPD) an Fischbrötchen. Daraufhin wurde die Satzung überarbeitet, aber dieses Verbot blieb.

Nun haben sich die Marktbeschicker mit einem Schreiben an die Verwaltung gewandt und darum gebeten, diese Regelung zu ändern, um den Markt insgesamt attraktiver zu gestalten. Sie sprechen von einer lebendigen Aufenthaltsatmosphäre und sehen den Marktplatz an der Bachbühne als einen Verweilort und Platz zum geselligen Treffen an.

Derzeit sind es insgesamt sieben Stände, die teilweise wechselnd auf dem Markt zu finden sind: ein Bäcker, ein Käsehändler, ein Fischhändler, ein Stand mit Fleisch- und Wurstwaren, eine Blumenstand und zwei Gemüsestände.

Eine Sitzgelegenheit oder sonstige Möblierung ist nicht vorhanden. Die Beschicker wünschen sich jetzt mehr Aufenthaltsqualität. Sie sprechen auch im Namen vieler Besucher, die sich die Möglichkeit wünschen, vor Ort einen Kaffee zu trinken und sich unterhalten zu können.

Die Verwaltung unterstützt dieses Ansinnen ausdrücklich. Ein geänderter Satzungsvorschlag wurde dem Gemeinderat vorgelegt und angenommen. Zur Begründung der Änderung fügt die Verwaltung an, dass die Beschicker wie Besucher eine soziale Kontrolle ausübten, so dass auch eine Vermüllung des Platzes nicht zu befürchten sei.

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