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Naturschutzgesetz Baden-Württemberg

Landwirt aus Weingarten erklärt: Hundekot beeinträchtigt die Landwirtschaft

Die Hinterlassenschaften der Vierbeiner bilden einen Nährboden für Viren, Bakterien und Würmer wie den Bandwurm. Auf dem Feld oder über Futter können sich Wiederkäuer mit den Erregern anstecken.

Verunreinigung durch Hundekot muss von den Besitzern beseitigt werden. Ansonsten drohen in Baden-Württemberg 25 bis 150 Euro Bußgeld.
Verunreinigung durch Hundekot muss von den Besitzern beseitigt werden. Ansonsten drohen in Baden-Württemberg 25 bis 150 Euro Bußgeld. Foto: Julian Weber/dpa

Im Naturschutzgesetz Baden-Württemberg ist festgelegt, dass Hunde von Anfang März bis Ende Oktober von landwirtschaftlich genutzten Flächen fernzuhalten sind. Denn Hundekot im Futtergras kann erheblichen Schaden anrichten und die Gesundheit von Nutztieren wie Kühen, Schafen oder Pferden beeinträchtigen.

Hundekot kann sogar zu Früh- und Totgeburten bei Tieren führen

Die Ausscheidungen der Tiere können auf Weiden und Mähwiesen das Gras verunreinigen: Die Hinterlassenschaften der Vierbeiner bilden einen Nährboden für Viren, Bakterien und Würmer wie den Bandwurm. Rinder und andere Wiederkäuer könnten sich direkt auf dem Feld oder über das Tierfutter mit den Erregern anstecken.

Hundekot ist „nicht zuträglich für die Schmackhaftigkeit“, wie der Weingartener Landwirt Norbert Werner kommentiert. Pferde verweigerten den Verzehr und bei trächtigen Kühen sei es noch viel schlimmer: „Unverrottet kann der Hundekot zu Früh- und Totgeburten führen“, sagt Werner. Er wird daher in diesem Jahr eine Heu-Analyse vornehmen lassen.

Drohendes Bußgeld: Hundebesitzer müssen den Kot ihrer Vierbeiner aufsammeln

Das Problem Hundekot ist alt, die Menge habe zugenommen, meint Werner. Viele Leute hätten mehrere Hunde, damit das Tier tagsüber nicht allein ist. „Die Gemeindemaßnahmen laufen ins Leere – weil es die Leute nicht interessiert“, so Werner. Der Landesbauernverband appelliert an die Hundebesitzer, die Hunde anzuleinen, auf den Wegen zu bleiben und den Kot aufzusammeln.

Eine Verunreinigung durch Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen – so ist es auch in Paragraf 13 der Polizeilichen Landesverordnung geregelt. Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden: 25 bis 150 Euro Bußgeld sind in Baden-Württemberg für Hundekot im öffentlichen Raum fällig.

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