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In der Regel unzulässig

Datenschutz im Wald? Jägervereinigung Karlsruhe hätte gerne Wildkameras

Wildkameras, die im Wald angebracht wurden, um Wildbewegungen zu beobachten, nehmen auch Spaziergänger auf. Damit gelten sie als Videoüberwachungsanlagen. Forstverwaltung und Jäger haben unterschiedliche Auffassungen.

ARCHIV - Eine Biologin kontrolliert am 13.07.2011 auf dem Truppenübungsplatz Lausitz bei Kringelsdorf eine Fotofalle, die Fotos von Wölfen aufnehmen soll. Foto: Arno Burgi/dpa (zu lhe/lrs "Wildkameras im Wald" vom 05.05.2014) +++(c) dpa - Bildfunk+++
Nehmen auch Spaziergänger auf: Wildkameras sind daher im Wald, der als Erholungsbereich gilt, in der Regel unzulässig. Foto: Arno Burgi

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