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Attentäter hat gestanden

Karlsruher Pflichtverteidiger beschreibt Stephan B. als intelligenten und wortgewandten Mann

Der Attentäter von Halle hat seine Tat gestanden und umfassend ausgesagt. Sein Pflichtverteidiger ist ein Karlsruher Rechtsanwalt, der Stephan B. als durchaus intelligenten und sehr wortgewandten jungen Mann beschreibt. Bei ihrer ersten Begegnung fragte der 27-Jährige den Rechtsanwalt: „Sind Sie Jude?“

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In Karlsruhe wurde Stephan B. dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Er sagte umfassend aus und gestand die Tat in Halle, wo er zwei Menschen erschossen hatte und in eine Synagoge eindringen wollte. Sein Pflichtverteidiger sieht in Verschwörungstheorien im Internet den Auslöser für die Tat. Foto: dpa

Es war eine lange und umfassende Aussage, die Stephan B. vor dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am Donnerstag gemacht hat. Er gestand dabei die Tat in Halle, wo er zwei Menschen erschoss und in eine Synagoge eindringen wollte, um dort offenbar ein Blutbad anzurichten. Das bestätigte sein Pflichtverteidiger am Freitag im Gespräch mit den Badischen Neuesten Nachrichten.

In der Anhörung vor dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs habe sich Stephan B. als „sozial isoliert“ beschrieben, erklärte Rechtsanwalt Hans-Dieter Weber. „Mein Eindruck ist, dass es keine Mittäter oder Mitwisser gegeben hat.“ Dafür gebe es bislang keine Anhaltspunkte, die Ermittlungen dazu sind allerdings noch nicht abgeschlossen.

Stephan B. sagte aus, er habe die Tat alleine begangen und geplant. Das antisemitische Motiv ist durch die Videoaufzeichnungen der Tat naheliegend, Stephan B. selbst hat sich allerdings klar davon distanziert, ein Neonazi zu sein. Weber zitiert seinen Mandanten so: „Man muss nicht Neonazi sein, um Antisemit zu sein.“

Waffe mit 3-D-Drucker selbst hergestellt?

Stephan B. hat am Mittwoch in der Karlsruher Partnerstadt Halle an der Saale einen 20 Jahre alten Mann und eine 40 Jahre alte Frau erschossen sowie zwei weitere Menschen durch Schüsse schwer verletzt. Er hatte versucht, in eine Synagoge einzudringen. Am Freitag sollte Stephan B. von Karlsruhe zurück nach Halle gebracht werden.

Laut Medienberichten wurde bei Durchsuchungen in den Wohnräumen des Mannes auch ein 3-D-Drucker gefunden, was den Verdacht untermauert, er habe seine Waffen selbst hergestellt. Weber konnte dies nicht bestätigen. Darüber sei bei der Anhörung nicht gesprochen worden.

Bei der ersten Begegnung will Stephan B. von seinem Verteidiger wissen, ob er Jude sei. Hans-Dieter Weber verneinte die Frage. Woraufhin Stephan B. erwiderte: „Selbst wenn Sie einer wären, würde ich Sie jetzt nicht ablehnen.“

Der Karlsruher Rechtsanwalt Weber beschreibt die Szene mit Blick auf das Motiv des 27-Jährigen, der offenkundig rechtsextrem ist, sich selbst aber nicht als Neonazi bezeichnet. Davon habe er sich klar distanziert, sagt Weber. Was aber trieb den Mann zu der Tat?

Selbst wenn Sie einer wären, würde ich Sie jetzt nicht ablehnen.
Stephan B. fragt seinen Verteidiger, ob dieser Jude sei. Als der Anwalt das verneint, sagt der Verdächtige folgenden Satz.

Weber erklärt, dass sich Stephan B. bei der Anhörung als „sozial isoliert“ beschrieben habe. Sein Zugang zur Außenwelt war offenbar vor allem das Internet. Dort sei er auch auf Verschwörungstheorien gestoßen. Diese seien wohl der Auslöser gewesen für die Tat.

Stephan B. machte für seine persönlichen Probleme andere verantwortlich. Seine Aussagen vor dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs beschreibt Weber als glaubhaft. Er habe nicht den Eindruck gehabt, dass der Beschuldigte vorsätzlich falsche Angaben mache.

Zwei Zufallsopfer verloren ihr Leben

Der 20-jährigen Mann und die 40 Jahre alte Frau, die Stephan B. erschoss, waren Zufallsopfer - das bestätigt der Attentäter selbst. Stephan B. erklärte, dass er aus seiner Sicht Menschen getötet habe, die er eigentlich gar nicht töten wollte, erklärt Weber. Er habe sich zudem dahingehend geäußert, dass er hoffe, dass die Verletzten ihr Leiden überstehen. „Die Erklärungen waren durchaus glaubwürdig,“ so Weber.

Derlei Äußerungen mögen mit dem Bild eines von Hass erfüllten, gefühllosen Attentäters nicht recht zusammenpassen. Weber beschreibt Stephan B. auch als wortgewandt und intelligent.

Es ist ein sehr spezieller Fall.
Stephan B.s Karlsruher Pflichtverteidiger Hans-Dieter Weber

„Es ist ein sehr spezieller Fall“, sagt Weber mit Blick auf den Anschlag und das Vorgehen des Attentäters, der seine Tat filmte und ins Netz stellte. Das Video zeigt den Ablauf aus der Perspektive des Attentäters – von der vergeblichen Erstürmung der Synagoge über die tödlichen Schüsse bis zur Flucht.

Weiterhin verfasste Stephan B. offenbar ein elf Seiten langes „Manifest“, in dem sich zahlreiche antisemitische Äußerungen finden. Behauptungen aus den sozialen Netzwerken, Stephan B. sei im Ausland geboren und habe sich im Internet vor allem mit arabischen Nutzern angefreundet, lassen sich nicht bestätigen.

Per Hubschrauber sollte Stephan B. am Freitag von Karlsruhe zurück nach Halle gebracht werden, wo er seine Untersuchungshaft antritt.

Dass der Karlsruher Rechtsanwalt Hans-Dieter Weber Pflichtverteidiger des Attentäters wurde, ist mehr oder weniger ein Zufall. In Karlsruhe gibt es einen Strafverteidiger-Notdienst, eine Liste mit zwei Dutzend Anwälten. Auf dieser steht auch Weber.

Am Donnerstag erreichte ihn dann der Anruf aus dem Bundesgerichtshof. Bislang gebe es keine Anzeichen dafür, dass Stephan B. einen anderen Verteidiger haben will, erklärte Weber.

Korrektur: In einer ersten Version dieses Artikels stand, dass es in Karlsruhe einen Strafverfolgungs-Notdienst gäbe. Das haben wir korrigiert. Denn tatsächlich organisiert der Anwaltsverein Karlsruhe einen Strafverteidiger-Notdienst.
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