In einer bundesweiten Finanzkontrolle in der Abfallwirtschaft sind auch in Karlsruhe Verstöße gemeldet worden. Rund 2.200 Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) haben am 10. November Betriebe der Straßenreinigung und des Winterdienst, Recyclingunternehmen, Entsorgungsfachbetriebe, Containerdienste, Altkleider- und Autoverwerter sowie Schrotthandelsunternehmen untersucht, teilt die Polizei mit.
Die Zöllner haben rund 6.800 Personen nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt und in fast 500 Unternehmen Geschäftsunterlagen geprüft. Der Karlsruher Zoll überprüfte 52 Betriebe. Bereits vor Ort leiteten die Beamten bundesweit 40 Strafverfahren ein, insbesondere wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegalem Aufenthalt. Auch zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden wegen Verstößen gegen Mindestlohn/Arbeitsbedingungen und fehlenden oder unvollständigen Unterlagen eingeleitet.
Insgesamt sind in 985 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigen, deren genauere Prüfung noch nicht abgeschlossen ist. Neben der Prüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und der illegalen Beschäftigung lag in dieser Schwerpunktkontrolle besonderes Augenmerk auf dem Thema Mindestlohn. Die in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst beschäftigten Arbeitnehmer erhalten aktuell einen branchenspezifischen Tariflohn von mindestens 10,25 Euro pro Stunde.
Die bisherige Karlsruher Bilanz zeigt: Zehn Arbeitnehmer wurden bei der Arbeit angetroffen, die sich mutmaßlich illegal in Deutschland aufhielten, davon versuchten sich sieben moldawische Staatsangehörige mit gefälschten rumänischen Identitäten auszuweisen. In 73 Fällen gibt es Hinweise auf Unterschreitung des Mindestlohns. Für den Missbrauch von Sozialleistungen gibt es Anhaltspunkte in 12 Fällen. In sieben Fällen gibt es erste Hinweise auf Scheinselbstständigkeit.
Ein Arbeitgeber zahlte weit unter Mindestlohn
Bereits vor Ort haben die Karlsruher Zöllner festgestellt, dass einer der geprüften Arbeitgeber lediglich einen Stundenlohn von sechs Euro bezahlt, was weit unter dem Mindestlohn liegt. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet. Über den Verbleib der Arbeitnehmer, die sich illegal im Bundesgebiet aufhielten, entscheidet die zuständige Ausländerbehörde. Die weiteren Ermittlungen der FKS dauern an.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen durch. In bestimmten Branchen soll so präventiv gehandelt werden, um bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit ein Zeichen zu setzen, und die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu senken.