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Tag des Artenschutzes

Karlsruher Zoll trägt zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen bei

Am Mittwoch, 3. März, ist Tag des Artenschutzes. Täglich sterben bis zu 150 Tier- und Pflanzenarten aus. Auch der Karlsruher Zoll will einen Beitrag dazu leisten, das zu verhindern.

Muschel aus Thailand
Muscheln aus Thailand oder exotische Tiere: Im Jahr 2019 hat der Karlsruher Zoll fast 470.000 Tiere und Pflanzen beschlagnahmt. Foto: Hauptzollamt Karlsruhe

Der Karlsruher Zoll hat im Jahr 2019 fast 470.000 Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Erzeugnisse beschlagnahmt, erklärte das Hauptzollamt in einer Mitteilung am Dienstag.

Der deutsche Zoll überwacht zum Schutz von Flora und Fauna die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr.

Artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig beziehungsweise ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden.

Täglich sterben bis zu 150 Tier- und Pflanzenarten aus

Viele Tier- und Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Täglich sterben weltweit bis zu 150 Tier- und Pflanzenarten aus. Der Raubbau an der Natur, aber auch Profitgier sind die Hauptgründe für das Artensterben.

Seit 1976 ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen in Deutschland gültig. Weltweit sind heute rund 5.800 wild lebende Tierarten und 30.000 Pflanzenarten gelistet. Der Tag des Artenschutzes findet jährlich am 3. März statt.

Nicht nur die Einfuhr in Deutschland ist verboten, viele Länder stellen schon die Ausfuhr unter Strafe.
Stephanie Henig, Sprecherin Hauptzollamt Karlsruhe

„Der Zoll leistet durch seine Kontrollen und die Aufdeckung von Verstößen gegen die Artenschutzbestimmungen einen wichtigen Beitrag, die Tier- und Pflanzenwelt zu bewahren“, erklärte Stephanie Henig, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe.

Wer geschützte Tiere oder Pflanzen, vielleicht aus Unwissenheit, im Internet bestelle oder als Reisesouvenir aus dem Urlaub mitbringe, dem drohe nicht nur die Beschlagnahmung, sondern auch die Verhängung einer Geldstrafe oder gar die Einleitung eines Strafverfahrens.

„Nicht nur die Einfuhr in Deutschland ist verboten, viele Länder stellen schon die Ausfuhr unter Strafe“, ergänzte Henig.

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