Wenn mehrere Supermarktkunden gleichzeitig zu ihren geparkten Autos zurückkehren, entwickelt sich die schlechte Kunde oft wie ein Lauffeuer: ein Strafzettel, 30 Euro. „Bei Ihnen auch? Wieso denn das?“ Wer keine Parkscheibe angebracht hat, zahlt – das gilt mittlerweile für viele Supermarktparkplätze.
Unternehmen bieten den Supermärkten an, den Parkraum zu überwachen. Bei der Einfahrt weisen große oder auch kleine Schilder darauf hin, dass eine Parkscheibe anzubringen ist. Das Problem: Viele Autofahrer übersehen die Schilder.
Auch beim ADAC gibt es verärgerte Anrufer, sagt Dennis Blischke. Der stellvertretende Leiter für Verkehr und Technik berichtet: „Die Leute bekommen ein Schreiben, in dem mit recht hohen Kosten gedroht wird. Das Ärgernis ist da.“
Abkassieren ist rechtmäßig
Dennoch betont Blischke, es gelte das Vertragsrecht. Kunden parken auf den privaten Grundstücken von Supermärkten oder anderen Firmen. Diese bestimmen die Bedingungen, zu denen dort geparkt werden darf. „Die Besitzer dürfen alles dafür tun, damit diese Bedingungen eingehalten werden“, sagt Blischke. „Und wenn an zehn von zehn Parkplätzen ein Kontrolleur sitzt, ist das rechtlich zulässig.“
Schließlich komme es häufig vor, dass Supermarktparkplätze von Dauer- oder Fremdparkern missbraucht werden würden. So argumentieren auch die Supermärkte selbst. Stünden Parkplätze den Kunden nicht zur Verfügung, könne sich das „langfristig auch auf die wirtschaftliche Rentabilität eines Standortes auswirken“, betont Rewe auf BNN-Anfrage.
Rewe und Co. nehmen verärgerte Kunden in Kauf
Dafür nimmt der Supermarkt auch verärgerte Kunden in Kauf, die die Hinweisschilder übersehen haben. „Wir haben auch viele positive Reaktionen unserer Kunden, die sich freuen, wenn an ihrem Rewe-Markt wieder ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen, die vorher von Dauerparkern blockiert waren“, heißt es.
Einnahmen gehen an die beauftragten Dienstleister
Wer profitiert von dem Geschäftsmodell finanziell? Aldi Süd teilt mit, man bezahle „die beauftragten Unternehmen nicht für ihre Leistungen und profitiert davon auch nicht finanziell“. Heißt: Die Dienstleister kassieren die Gebühren selbst ein. Und der Ärger der Kunden? Aldi Süd erklärt: „Werfen uns ertappte Falschparker ‚Abzocke‘ vor, geschieht dies erfahrungsgemäß in der ersten Verärgerung. Ist die verflogen, zeigen sie sich in der Regel einsichtig.“
Die Parkraumüberwachung werde nur in wenigen Märkten eingesetzt, teilt Lidl indes mit. Zumeist handle es sich um Filialen in Innenstadtlage. Schilder weisen darauf hin, dass maximal eine Stunde lang geparkt werden darf. Kontrolliert wird das über die Parkscheiben oder Sensoren auf den Stellflächen. Verstöße werden mit bis zu 30 Euro geahndet.
Stornierung der Gebühr unter Umständen möglich
„Die Gebühr kann jedoch storniert werden, sollte durch den Lidl-Kassenzettel eine längere Einkaufsdauer nachgewiesen werden können“, heißt es. Lidl erklärt weiter: „Über die freie Parkzeit von einer Stunde hinaus gelten zusätzlich Karenzzeiten, sodass auch Ergänzungskäufe in nahegelegenen Einzelhandelseinrichtungen problemlos mit der Parkdauer vereinbar sind.“
Dennoch stellen sich viele Kunden die Frage, ob sie die Strafe wirklich zahlen müssen, nur weil sie ihre Parkscheibe nicht angebracht hatten. Auf BNN-Anfrage erklärt Rechtsanwältin Melanie Depner von der Karlsruher Kanzlei Baier Depner: „Hat man Zweifel, ob die jeweilige Forderung berechtigt ist, zum Beispiel weil man sich nichts vorzuwerfen hat oder die Forderung sehr hoch ist, sollte man nie unbedacht einfach bezahlen.“
Anwältin empfiehlt, sich im Zweifelsfall zu wehren
Vor allem die Sichtbarkeit der Schilder kann eine Rolle spielen, wie Depner sagt: „Wenn entsprechende Hinweisschilder auf dem Parkplatz gar nicht, oder nicht gut zu sehen sind, sollte man sich auf jeden Fall gegen die Forderung wenden.“ Bei Forderungen sollten Betroffene vor einer Zahlung eine Abtretungserklärung verlangen. „Die belegt, dass die jeweilige Firma eine solche Forderung für den Eigentümer des Parkplatzes geltend machen darf.“ Einwendungen gegen die Forderungen solle man schriftlich geltend machen.
Einer der Dienstleister ist „Park&Control“. Auf der Webseite verspricht das Stuttgarter Unternehmen eine „Optimierung der Flächenauslastung und -nutzung“. Seit sieben Jahren betreue man Parkplätze in Karlsruhe, teilt „Park&Control“ mit. Das Prinzip: „Freiparkzeit sowie einheitliche Parkregeln“.
Das Einlegen einer korrekt eingestellten Parkscheibe sei völlig ausreichend. „Daraus ergeben sich Vorteile sowohl für die Kunden, die wieder direkt vor dem Supermarkt einen Parkplatz finden, als auch für die Supermarktbetreiber, die ihren Kunden wieder freie Stellplätze anbieten können.“