
Das Vermittlungsmodell und der Umgang mit Liegenschaften im Rahmen des Umstrukturierungsprozesses „Kirche 2030“ waren die vorrangigen Themen, über die bei der Sitzung der Stadtsynode am Freitagabend im Abert-Schweitzer-Saal abzustimmen waren. Angestoßen wurde der Prozess im Oktober 2020.
Am Montag, 11. Dezember, wird der Stadtkirchenrat (SKR) zusammentreten, um mit den Abstimmungsergebnissen seinerseits die Weichen für die Zukunft zu stellen. Dabei werde nicht „von oben nach unten“ entschieden. Die Synode könne als Parlament gesehen werden. Das berät der SKR als Regierung, die entscheidet, erläuterte Markus Mickein, von der Öffentlichkeitsarbeit der Evangelischen Kirche in Karlsruhe.
Zunächst wurde das Gremium über das Haushaltsjahr 2022 informiert. Mit einem Überschuss von knapp 408.000 Euro hat dieser abgeschlossen. Außerdem konnten rund 244.000 Euro bei den Liegenschaften und Instandhaltung eingespart werden. Bei den Kitas betrug der Überschuss zum Planansatz über 140.000 Euro. Bei den 25 Pfarrgemeinden konnte als reales Ergebnis über 150.000 Euro in Rücklagen erzielt werden, hauptsächlich durch stabile Energiepreise und Personalkosten.
Drei Kategorien für Bauhaushalt sollen eingeführt werden
Zu den Budgetregeln des Haushalts 2024/2025 referierte Nicole Ruml von der Stabsstelle Finanzcontrolling vor dem Hintergrund nun gestiegener Energie- und Personalkosten im Jahr 2023, der sinkenden Anzahl an Gemeindegliedern (GGL) und einer nur dreiprozentigen Steigerung der Finanzausgleichsgesetz(FAG)-Mittel. Über die Eckwerte des Haushalts informierte Verwaltungsdirektor Karl-Heinz Honeck und empfahl eine Einzelbetrachtung der Kostenstellen, da die Ergebnisse nicht mit dem Vorjahr vergleichbar seien.
Für den Bauhaushalt sollten drei Kategorien eingeführt werden, die von unaufschiebbaren über Not- bis einfache Baumaßnahmen vorsah. Dabei sei von einem vorläufigen Wert – der Beschluss der Landessynode stehe noch aus – von knapp 1,35 Millionen Euro auszugehen.
Ab 2024 sollten Erlöse aus Liegenschaften einer Verwertungsrücklage zugeführt werden. Gemäß Paragraph 19a des Kirchlichen Gesetzes über die Vermögensverwaltung und die Haushaltswirtschaft (KVHG) unterliege die Verwendung dieser Mittel der Genehmigung des Evangelischen Oberkirchenrates (EOK).
Verpflichtende Kooperationsregionen sollen gebildet werden
Um mit weniger Personal – Stichwort: Nachwuchsmangel – die Arbeit aufrechtzuerhalten, sollen zukünftig fünf größere verpflichtende Kooperationsregionen gebildet werden. Dabei gäbe es Gemeinden, die von sich aus fusionieren wollten, berichtete Martin Schubart vom SKR. Zwar sei die Idee der Dienstgruppen in Zweifel gezogen worden, doch sei er zuversichtlich, Einverständnis zu erzielen.
Dekan Thomas Schalla wünschte sich eine ‚komplementäre Ergänzung‘, denn man wolle so viel wie möglich erhalten, wie es die Mittel zulassen. Mit zwei Gegenstimmen und vier Enthaltungen wurde das Vermittlungsmodell beschlossen.
Pfarrer Siegfried Weber erklärte die Einteilung der Liegenschaften nach der Gebäudeampel, wonach der künftige Umgang mit den 54 Liegenschaften – 30 Kirchen und 24 Gemeindehäuser – erfolge, der als „Transformationsprozess“ von der Landeskirche vorgegeben worden sei.
Rot markierte Gebäude fielen zwar aus der Finanzierung der Landeskirche heraus, aber auch den gelb markierten drohe nicht der Abriss oder Verkauf – sofern eine alternative Finanzierung gefunden werde. „Wir wollen ermöglichen und schauen, was rechtlich möglich ist“, so Weber.
Karlsruher Bergdörfer kritisieren Einteilung der Liegenschaften nach Gebäudeampel
Deutliche Kritik sei aus den Bergdörfern gekommen, wo fünf Dörfer nur zwei Gebäude grün bewertet bekamen. Für den SKR wäre schon im Sommer klar gewesen, dass „die gelben Kirchen in Grünwettersbach, Hohenwettersbach und Wolfartsweier erhalten werden müssen“.
Die Grünwettersbacher Kirche wurde daraufhin auf Grün gesetzt, aber nur im Tausch gegen Palmbach auf Gelb, dessen Gemeindehaus aber auf Grün stehe. „Wir sind zuversichtlich, gemeinsam noch gute Lösungen zu finden“, so Weber abschließend.
Euer Schmerz ist unser Schmerz.Thomas Schalla
Dekan der Evangelischen Kirche in Karlsruhe
„Euer Schmerz ist unser Schmerz“, ordnete Dekan Schalla die Trauer, sich von Gebäuden verabschieden zu müssen, ein. Dabei seien nur Vorgaben der Landeskirche zu erfüllen: „Jetzt ist die Zeit, gezielt zu überlegen, was zu tun ist.“ Mit acht Nein-Stimmen und elf Enthaltungen empfahl die Synode dem SKR, die finale Gebäudeliste zu beschließen.