Skip to main content

Fragen und Antworten

Kreisimpfzentren sollen am 15. Januar startklar sein: Der Knackpunkt ist die Koordination

Wer darf sich wann und wo im Landkreis Karlsruhe gegen das Corona-Virus impfen lassen? Das Land Baden-Württemberg arbeitet derzeit die Rahmenbedingungen für die Kreisimpfzentren aus.

Die Schwarzwaldhalle in Karlsruhe.
Immunisierung statt Kultur: Die Schwarzwaldhalle in Karlsruhe ist eines von drei Kreisimpfzentren im Stadt- und Landkreis Karlsruhe. Ab 15. Januar sollen dort bis zu 800 Menschen am Tag geimpft werden. Foto: Jörg Donecker

Das zentrale Impfzentrum (ZIZ) in der Messe Karlsruhe wird am 15. Dezember in Betrieb gehen. Auf der anderen Seite des Rheins wird derzeit das Hilfskrankenhaus in Wörth zum großen Impfzentrum umgebaut. Die drei Kreisimpfzentren (KIZ) in der E.G.O-Halle 4 in Sulzfeld, im Praktiker-Baumarkt in Bruchsal und in der Schwarzwaldhalle in Karlsruhe sollen am 15. Januar folgen.

Das kann nur als gesellschaftlicher Kraftakt bewältigt werden.
Markus Jox, Pressesprecher Sozialministerium

Etwa 800 Menschen sollen dort jeweils bis Juni 2021 täglich geimpft werden. Unser Redaktionsmitglied Judith Midinet-Horst beantwortet die wichtigsten Fragen zum aktuellen Stand der Vorbereitungen in der Region.

Wer koordiniert die Planungen?

Das Land Baden-Württemberg arbeitet derzeit an den Rahmenbedingungen für die KIZ und legt Standards für alle Landkreise fest. Der Knackpunkt ist, welche Aufgabe die Landkreise in der Koordination übernehmen werden. In den nächsten zwei Wochen sollen hierzu die Ergebnisse feststehen. Sicher ist: „Die Kosten tragen Land und Bund“, sagt Markus Jox, Pressesprecher des Sozialministeriums Baden-Württemberg auf BNN-Anfrage. Wer bei den einzelnen KIZ Betreiber werde, solle aber in jedem einzelnen Fall individuell entschieden werden. Der Betreiber soll das Kreisimpfzentrum koordinieren. Personal werde man unter anderem aus Bundeswehr, DRK, THW und Krankenhäusern rekrutieren. Alle freien Kapazitäten sollen gesammelt werden. „Das kann nur als gesellschaftlicher Kraftakt bewältigt werden“, sagt Jox.

Kann man sich für eine Impfung anmelden?

Es ist geplant, dass die Anmeldung über die Telefonnummer 116 117 erfolgt. Allerdings könnten in größeren Zentren auch tele-fonische Anmeldungen direkt entgegengenommen werden. Auch über eine App sollen Anmeldungen ermöglicht werden. Geimpft werden soll sieben Tage die Woche in zwei Schichten von 7 bis 21 Uhr.

Wer darf in welches Impfzentrum?

Auch das steht noch nicht fest. Möglich ist laut Pressesprecher Jox, dass die Zuteilung zu einem KIZ über den Wohnort erfolgt. Eventuell käme auch der Arbeitsort als Kriterium in Frage.

Wie sieht es auf der anderen Seite des Rheins in Wörth aus?

Das Hilfskrankenhaus, das im April in einer neuen, noch unbenutzten Lagerhalle der Hafenbetriebe Rheinland-Pfalz, aufgebaut wurde, dient ab 15. Dezember als großes Impfzentrum für die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie die Stadt Landau. Rheinland-Pfalz wird seine Impfungen im ersten Schritt sehr eng an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausrichten. „Wer sich für eine Impfung entscheidet, kann sich bei einer zentralen Terminvergabestelle des Landes anmelden und bekommt die Daten für die erste und zweite Impfung im wohnortnahen Zentrum sowie einen Aufklärungsbogen“, erklärt Markus Kuhlen, stellvertretender Pressesprecher des Sozialministeriums in Mainz. Dazu werde das Land auch ein Callcenter als Dienstleister beauftragen. Neben der Impfung in den Impfzentren werde die Schutzimpfung auch über mobile Impfteams und über Impfungen in Kliniken erfolgen.

Können auch Menschen aus dem Landkreis Karlsruhe in Wörth geimpft werden?

„Da bei der Zuteilung auf die jeweiligen Impfzentren das Wohnort-Prinzip gilt, wird dies — zumindest in der Startphase — nicht möglich sein“, teilt das Sozialministerium in Rheinland-Pfalz mit.

Wer wird zuerst geimpft?

Die Priorisierung nimmt der Bund vor auf Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Deutschen Ethikkommission. Diese werden nach Zulassung der Impfstoffe weiter konkretisiert. Dennoch ist bereits abzusehen, dass im ersten Schritt neben medizinischem Personal und Personal in kritischen Infrastrukturen vor allem Risikogruppen geimpft werden sollen. Daher werden laut Sozialministerium zusätzlich mobile Impfteams eingesetzt, die beispielsweise Pflegeheime oder Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie private Haushalte von Pflegebedürftigen aufsuchen können.

Reicht es, wenn ich mich einmal impfen lasse?

Die Experten gehen davon aus, dass zwei Dosen im Abstand von 21 bis 28 Tagen notwendig sind. Deshalb sollten bei der Terminvergabe für die Impfungen möglichst gleich beide Termine festgelegt werden.

Wo kann ich mich impfen lassen, wenn die Kreisimpfzentren wieder aufgelöst werden?

Mittelfristig ist die Impfung für die Gesamtbevölkerung mit zunehmender Anzahl an verfügbarem Impfstoff im Laufe des Frühjahrs/Sommers über die Regelversorgung (Haus- und Facharztpraxen) vorgesehen. Das Land plant sich dann aus dem Impfgeschehen zurückzuziehen.

Wer legt fest, welcher Impfstoff verabreicht wird?

Ein zugelassener Impfstoff steht zu Beginn nicht automatisch überall und für jeden sofort zur Verfügung. Er muss erst in ausreichender Menge hergestellt und verteilt werden. Zuständig für die Planung und Verteilung nach Einführung eines geeigneten Impfstoffs sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Bundesländer. Das BMG und die Bundesländer stehen dabei zu den geplanten Regelungsverfahren im Austausch. Die Bundesrepublik Deutschland fördert den rechtzeitigen Aufbau von Herstellungskapazitäten für Impfstoffe in Deutschland und der EU. Dabei werden mit den Herstellern auch Verträge zur ausreichenden Versorgung der Bevölkerung in Deutschland und Europa mit potenziellen COVID-19-Impfstoffen geschlossen.

Wie wird die Sicherheit des Impfstoffs gewährleistet?

Die Sicherheit an den Impfzentren obliegt laut Sozialministerium grundsätzlich den Betreibern. Begleitend werden die Ortspolizeibehörden sowie — auf Anordnung des Innenministeriums — der Polizeivollzugsdienst Sicherheit und Ordnung aufrecht erhalten. Darüber hinaus stehe der Polizeivollzugsdienst als Ansprechpartner vor Ort in allen Sicherheitsfragen zur Verfügung.

nach oben Zurück zum Seitenanfang