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Schnelltests in Schulen und Vereinen

Kultusministerium kündigt Vereinfachung der Schnelltest-Regeln an

Ein Schnelltest morgens für die Schule, einer mittags fürs Vereinstraining. Für Eltern, die ihre Kinder zuhause testen müssen, bedeuten die aktuellen Vorgaben der Regierung viel Aufwand. Nun soll die Regelung vereinfacht werden.

Schnelltest
Verpflichtende Schnelltests: Für das Training in Sporthalle müssen Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren einen negativen Corona-Test vorweisen. Für die Vereine bedeuten Kontrolle und Durchführung viel Arbeit. Foto: Jörg Donecker

Die baden-württembergische Landesregierung will die Vorgaben für Schnelltests an Schulen und für das Vereinstraining in geschlossenen Räumen vereinfachen. Das kündigt das Kultusministerium auf eine Anfrage dieser Zeitung und als Reaktion auf einen BNN-Bericht über die hohen bürokratischen Hürden bei der Schnelltestbestätigung an.

Tests sollen unbürokratisch und pragmatisch sein

„Aufgrund von Rückmeldungen aus der Bevölkerung werden wir hier zügig und pragmatisch reagieren, sodass Schulen unbürokratisch und mit geringem Aufwand auch eine von Eltern ausgefüllte Testbestätigung per Stempel und Unterschrift bescheinigen können“, sagt Fabian Schmidt von der Pressestelle des Kultusministeriums.

Bislang genügt eine Bescheinigung von Erziehungsberechtigten nicht als offizieller Testnachweis, von den Schulen bescheinigte Schnelltests sind dagegen 60 Stunden lang als „Eintrittskarte“ fürs Hallentraining oder andere Veranstaltungen mit Nachweispflicht gültig.

Ehrenamtliche Vereinsarbeit ist für Kinder jetzt besonders wichtig

Die Landesregierung sei sich darüber im Klaren, dass die Bescheinigung von Testergebnissen eine zusätzliche Belastung für Schulen darstelle, so Schmidt weiter. Allerdings könne dadurch die ehrenamtliche Arbeit in Vereinen, die gerade jetzt so wichtig für Kinder und Jugendliche sei, erleichtert werden.

Deshalb solle das neue Verfahren auch so einfach und unbürokratisch wie möglich gestaltet werden. Bescheinigungen gibt es dann bei Bedarf durch ein einheitliches Formular, dass von Schülern und Eltern vorab ausgefüllt werden kann und von den Schulen nur noch bestätigt werden muss. Zeitnah soll auch ein ähnliches Formular für Eltern, die ihre Kinder zu Hause testen, zur Verfügung gestellt werden.

Schnelltestpflicht bleibt trotzdem bestehen

Die Pflicht für zwei Schnelltests pro Woche an Schulen bleibt für Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr nach Angaben des Kultusministeriums vorerst aber ebenso bestehen wie die Nachweispflicht fürs Vereinstraining, betont Schmidt. Ministerpräsident Winfried Kretschmann habe schließlich erst am Dienstag betont, dass Baden-Württemberg noch nicht über dem Berg sei und Masken- und Testpflicht weiter eine wichtige Säule beim Kampf gegen das Coronavirus darstellten.

Bei sinkenden Infektionszahlen könnten aber weitere Anpassungen vorgenommen werden. Bereits jetzt gibt es fürs Vereinstraining im Freien in Stadt- und Landkreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 35, und dazu zählen auch Stadt- und Landkreis Karlsruhe, keine Nachweispflicht mehr für einen negativen Corona-Schnelltest.

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